Süddeutsche Zeitung

Bewerbung abgelehnt:Mit 49 zu alt für die Sekretärinnen-Stelle

Wie alt darf eine Sekretärin bei der Einstellung sein? Eine 49-jährige Bewerberin wurde vom Uniklinikum Heidelberg mit dem Vermerk "zu alt" abgelehnt. Sie ging vor Gericht.

Einstellungskriterium Jugend: Ein kleiner gelber Zettel auf den zurückgeschickten Bewerbungsunterlagen ließ bei einer 49-jährigen Heidelbergerin die Alarmglocken schrillen: "Zu alt geb. 61" stand auf dem Papier, das die Rechtsanwaltsfachangestellte mit ihrer Mappe vom Uniklinikum Heidelberg zurückbekam. Die Frau hatte sich dort vergeblich als Sekretärin beworben. Nun zog sie vor das Heidelberger Arbeitsgericht, weil sie sich wegen ihres Alters diskriminiert fühlte.

Dort endete der Streit mit einem Vergleich: Das Klinikum zahlt ihr 10.870 Euro Schadensersatz und Entschädigung. Das ist weniger als sie gefordert hatte, aber mehr als das Klinikum ursprünglich zahlen wollte. "Ich bin erleichtert, dass es vorbei ist", sagte Klägerin Martina Wilhelm nach dem Gütetermin. Woher genau der gelbe Zettel kam und wer ihn den Unterlagen zugefügt hatte, war allerdings unklar. "Dieser Fall ist schon ein Exot", sagte der Vorsitzende Richter Theodor Thewes mit Blick auf den Zettel. Bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehe es meist um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts, seltener wegen des Alters.

Nach Darstellung des Anwalts Wolfgang Ruck ist die Dunkelziffer beim Thema Altersdiskriminierung "wahnsinnig hoch". Nur wegen des Zettels sei dies "endlich mal hochgekocht worden". Woher der gelbe Post-it-Zettel stammt, und wie es auf die Unterlagen kam, kann das Klinikum nach Angaben seiner Vertreterin Christiane Toedter nicht nachvollziehen. "Bei uns geht es nicht nach Alter", sagte sie. Ausschlaggebend seien vielmehr Qualität und Eignung.

Die 105 Bewerberinnen seien von zwei Mitarbeiterinnen eingeteilt worden, die schon lange beim Klinikum seien und nach einem standardisierten Verfahren vorgingen. "Sie haben ganz klar nicht aufgrund des Alters ausgesucht, sondern wie immer nach der Qualifikation." Die Handschrift auf dem Zettel passe nicht zu der einen Frau. Die andere sage, sie könne sich nicht vorstellen, so etwas geschrieben zu haben.

Nach Toedters Darstellung hatten die beiden Mitarbeiterinnen die Bewerberinnen der Qualifikation nach in drei Gruppen geteilt - und dabei gelbe Zettel verwendet. In der ersten Gruppe mit den aussichtsreichsten Kandidatinnen seien auch eine 49-Jährige und eine 53-Jährige gewesen, führte Toedter als Beleg dafür an, dass das Alter bei der Auswahl keine Rolle gespielt habe. Dass Wilhelm in die zweite Gruppe kam, begründete Toedter mit der Abschlussnote der Bewerberin und damit, dass in ihren Unterlagen das letzte Arbeitszeugnis gefehlt habe. Zum Alter sagte sie nichts.

"Das darf einem Klinikum nicht passieren", sagte Richter Thewes. Er schlug vor, dass das Klinikum als Entschädigung vier Gehälter zahlt (9148 Euro) und als Schadensersatz für ein halbes Jahr die Differenz zwischen dem Klinikgehalt und dem neuen Gehalt der Klägerin (1722 Euro) - insgesamt also 10.870 Euro. Wilhelms Anwalt hatte bislang 14,5 Bruttomonatsgehälter und die Differenz für ein Jahr gefordert, die Klinik hatte zwei Gehälter angeboten. Beide nahmen den Vergleich nun an.

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