Auszubildende:Wie verhalte ich mich bei Konflikten in der Ausbildung?

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Wer sich vorab gut über seinen Wunschberuf informiert, wird sich leichter tun, die Ausbildung bis zum Schluss durchzuhalten.

(Foto: dpa)

Viele Auszubildende tun sich anfangs schwer mit der Umstellung auf das Berufsleben. Wie die Ausbildung gelingt und wie man sich bei Konflikten verhalten sollte.

Von Sabrina Ebitsch

Neue Leute, neues Umfeld, neuer Tagesablauf und sehr viel, was man noch nicht weiß: Die Umstellung von der Schule auf das Berufsleben ist groß - angehende Azubis sollten das nicht unterschätzen. "Wenn die Schulzeit zu Ende ist, beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Viele tun sich da anfangs schwer", sagt Alexander Dietz, Leiter der Ausbildungsberatung der Handwerksammer für München und Oberbayern.

Höflich, freundlich, pünktlich

Gerade zu Beginn einer Ausbildung ist es daher am besten, sich zurückhaltend und freundlich, aber zugleich aufmerksam und interessiert zu zeigen - zuhören, aufpassen, Fragen stellen. "Man sollte in aller Ruhe schauen, wie es im Betrieb abläuft, sich ins Team einbringen und vor allem pünktlich sein - dreimal in der Woche verschlafen geht gar nicht", sagt Dietz.

Trotzdem kann natürlich auch mal etwas schief laufen. Azubis sollten sich deswegen gut über ihre Rechte und Pflichten informieren. Wenn sie etwa das Gefühl haben, dass ihnen nicht alles Nötige beigebracht wird, um das Ausbildungsziel zu erreichen, können sie sich an ihren Vorgesetzten, an den Betriebsrat oder auch an die Innungen und Kammern der jeweiligen Berufsgruppe wenden.

Wer Probleme hat, in der Berufsschule mitzuhalten, kann sich an seiner Schule nach Lerngruppen erkundigen oder Förderunterricht über die ausbildungsbegleitende Hilfe der Arbeitsagentur erhalten.

Vorab gut über den Wunschberuf informieren

Schwierigkeiten kann es auch geben, wenn sich der Azubi unter seiner Ausbildung etwas anderes vorgestellt hat. Sich vorab gut zu informieren und sich ganz bewusst für den Beruf zu entscheiden, ist daher unerlässlich. Praktika oder Probearbeitstage helfen, falschen Vorstellungen vorzubeugen. Außerdem sollte vor einem Abbruch immer bedacht werden, dass die Ausbildung die gesamte Palette des Berufs abbildet, man später aber Schwerpunkte setzen und nur in bestimmten Bereichen arbeiten kann.

Vorfälle notieren, Zeugen oder Verbündete suchen

Auch wer ernsthafte Schwierigkeiten mit seinen Kollegen hat, vielleicht sogar gemobbt wird, muss aktiv werden. Sinnvoll ist es dann, entsprechende Zwischenfälle mit Datum zu notieren und sich vielleicht Zeugen oder Verbündete zu suchen. Wenn ein Gespräch mit den betreffenden Kollegen nichts nützt oder die Angst vor einer Konfrontation zu groß ist, sollte man sich an den Ausbildungsbetreuer oder an den Betriebsrat wenden, sich beraten lassen und sich gemeinsam zu einem Gespräch zusammensetzen. Im schlimmsten Fall, wenn alle Gesprächs- und Vermittlungsversuche scheitern und sich an den kritisierten Zuständen nichts ändert, gibt es auch die Möglichkeit, die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen.

Vor dem Abbruch der Ausbildung Beratung suchen

Ein Abbruch sollte immer der letzte Schritt sein. 2015 hat immerhin fast ein Viertel aller Azubis den Ausbildungsvertrag aufgelöst. Wer sich zum Abbruch entschließt, muß einiges beachten. Vor allem: Erst kündigen, wenn eine neue Stelle gefunden ist! Wenn wichtige Gründe vorliegen, also etwa der Betrieb seinen Pflichten in der Ausbildung nicht nachgekommen ist oder die Rechte des Azubis verletzt hat, können Azubis fristlos kündigen.

Dabei müssen sie den Betrieb außer bei extremen Fällen wie sexueller Belästigung oder schwerem Mobbing zunächst schriftlich auf die Probleme hinweisen und beschreiben, was sie dem Betrieb vorwerfen - also zum Beispiel, dass man dauerhaft nur als Aushilfe im Büro eingesetzt wurde, ohne das zu lernen, was in der Ausbildungsordnung steht, oder dass man unbezahlte Überstunden leisten musste. Wenn sich nichts ändert, verfasst der Azubi eine fristlose Kündigung mit Begründung und kann den Betrieb sofort nach Eingang oder Übergabe des Schreibens verlassen.

Wer dagegen gemerkt hat, dass er die falsche Ausbildung gewählt hat und ohnehin in einem anderen Beruf arbeiten möchte, der kann ohne gravierende Gründe ordentlich, also mit vier Wochen Frist, kündigen und den Berufswechsel als Begründung angeben. Wenn sich beide Seiten einig sind, dass eine Fortsetzung der Ausbildung nicht sinnvoll ist, können Arbeitgeber und Azubi auch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

In beiden Fällen kann und sollte man sich Unterstützung bei den Berufsberatern der Arbeitsagentur holen. Auch bei den Gewerkschaften, bei den Industrie- und Handelskammern oder bei den Handwerkskammern gibt es Berater, die Azubis in solchen Fällen helfen.

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