Süddeutsche Zeitung

Auszeit nach der Geburt:Wann darf ich in Elternzeit gehen?

Gemeinsam oder nacheinander: Bis zu drei Jahre dürfen Väter und Mütter in Elternzeit gehen. Was bei der Zeitaufteilung zu beachten ist.

Mütter und Väter haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Beide Eltern werden dabei gesetzlich separat betrachtet - sie können also auch zusammen in Elternzeit gehen. Die Eltern müssen ihr Kind selbst betreuen und in einem gemeinsamen Haushalt leben. Bei der Beantragung der Elternzeit müssen Väter und Mütter sich verbindlich festlegen, ab wann und wie lange sie in Elternzeit gehen wollen. Wer im dritten Lebensjahr seines Kindes noch Elternzeit nehmen will, muss sich erst später darauf festlegen.

Das Bundesarbeitsgericht hat zudem geurteilt, dass Eltern nach der Geburt eines weiteren Kindes während der laufenden Elternzeit diese Auszeit vom Job vorzeitig beenden und die dadurch gesparte Zeit ans Ende einer zweiten Elternzeit hängen können (Az. 9 AZR 391/08). Arbeitgeber können ihre Zustimmung nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern.

Will eine Frau direkt nach der Mutterschutzfrist in Elternzeit gehen, muss sie spätestens in der ersten Lebenswoche ihres Kindes den Antrag beim Arbeitgeber einreichen. Auf die Elternzeit des Vaters hat die Mutterschutzfrist keinen Einfluss.

Mit der Einführung des Elterngeld Plus (mehr dazu in diesem Ratgeber) gilt für Eltern, deren Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden, folgende Regelung: Sie können ihre Auszeit auf drei Abschnitte verteilen und bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen (zum Beispiel zwölf Monate direkt nach der Geburt des Kindes, sechs Monate mit Beginn des 18. Lebensmonats zur Eingewöhnung in der Kita, zwölf Monate mit dem 6. Geburtstag zum Schulstart). Der Arbeitgeber kann den Antrag für die Zeit nach dem dritten Lebensjahr nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

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