Australierin fordert Entschädigung:Verhängnisvoller Sex-Unfall auf Dienstreise

Eine australische Regierungsangestellte verletzte sich beim Sex auf einer Dienstreise. Jetzt fordert sie von ihrem Arbeitgeber Entschädigung, doch der sagt, dass Geschlechtsverkehr nicht Teil der Dienstreise sei.

Die Beleuchtung war schuld: Weil ihr auf einer Dienstreise während des Geschlechtsverkehrs in einem Hotel ein Lampenschirm auf das Gesicht fiel, hat eine australische Regierungsbedienstete von ihrem Arbeitgeber Entschädigung gefordert.

Sie habe einen Anspruch auf Entschädigung, weil sie wegen einer Tagung im Rahmen ihrer Arbeit in dem Hotel gewesen sei, sagte der Anwalt der Frau vor Gericht. Durch den gläsernen Lampenschirm, der von der Wand am Kopfende des Bettes auf sie herabgestürzt war, hatte die Frau demnach Verletzungen an Nase, Mund und Gebiss erlitten.

Außerdem habe sie mit psychischen Folgen des Unfalls zu kämpfen. Seine Mandantin sei bei einem "normalen Vorfall, der üblicherweise nachts in Motelzimmern stattfindet", verletzt worden, argumentierte Anwalt Leo Grey zum Geschlechtsverkehr seiner Mandantin.

Sie sei nicht verpflichtet gewesen, eine offizielle Erlaubnis einzuholen, um mit jemandem ihr Hotelbett zu teilen. "Wir leben schließlich nicht mehr in den 1920er Jahren", fügte der Anwalt hinzu.

Die Regierungsbehörde für Sicherheit am Arbeitsplatz, ComCare, wies die Entschädigungsforderung hingegen mit der Begründung zurück, der Geschlechtsverkehr sei nicht Teil der Dienstreise gewesen, sondern "ihr eigener Spaß".

Der ComCare-Anwalt Andrew Berger sagte, Regierungsangestellte müssten etwas essen, schlafen und Körperpflege betreiben können, aber "man braucht keinen Sex zu haben".

Der Richter sagt allerdings der australischen Nachrichtenagentur AAP zufolge, dass der Fall nicht einfach sei. Hätte sich die Frau etwa im Fitnessstudio des Hotels verletzt, stünde ihr eine Entschädigung zu - denn das Training stelle eine gewöhnliche Betätigung dar.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: