Ausbildungsförderung:100 Millionen Euro Bafög erschlichen

Jeder Zehnte Bafög-Empfänger hat in seinem Antrag falsche Vermögensangaben gemacht. Das hat eine bundesweite Umfrage bei den Bafög-Ämtern ergeben.

Jeder zehnte Bafög-Empfänger hat wegen falscher Vermögensangaben zu Unrecht die staatliche Förderung bekommen. Das geht aus einer Umfrage bei den zuständigen Bafög-Ämtern der Bundesländer hervor, die das Nachrichtenmagazin Focus am Wochenende veröffentlichte.

Demnach haben zwar noch nicht alle Bundesländer Zahlen vorgelegt, nach Informationen des Magazins beläuft sich der Gesamtschaden aber auf mindestens 100 Millionen Euro.

Prüfungen laufen noch

Anfang Juni war der Millionenbetrug mit falschen Vermögensangaben bei zehntausenden Antragstellern bekannt geworden. Derzeit überprüfen die Bundesländer die Bafög-Anträge aus den Jahren 2000 und 2001. Die Überprüfung fand auf Anregung des Bundesrechnungshof statt, der das Bundesbildungsministerium aufforderte, den bei anderen Sozialleistungen üblichen Datenabgleich auch bei der Ausbildungsförderung durchzuführen.

Bafög-Bezieher dürfen den Angaben zufolge seit Juli 2002 maximal 5.200 Euro eigenes Vermögen haben, das nicht auf die Ausbildungsförderung angerechnet wird. An Zinsen dürfen jährlich höchstens 100 Euro eingestrichen werden.

Die Überprüfungen sind noch nicht in allen Bundesländern abgeschlossen. In Rheinland-Pfalz ist nicht vor Beginn des nächsten Jahres mit endgültigen Ergebnissen zu rechnen, wie das Wissenschaftsministerium mitteilte. Bisher habe sich bei 243 Fällen herausgestellt, dass falsche Vermögensangaben gemacht worden seien. Das in einer Größenordnung von 1,2 Millionen Euro zu Unrecht gezahlte Geld werde nun zurückgefordert.

Das hessische Wissenschaftsministerium teilte mit, nach etwa 20 Prozent abgeschlossenen Überprüfungen seien bisher Rückforderungen in Höhe von 1,6 Millionen Euro erhoben worden. Bei einer theoretischen Hochrechnung würden etwa 8,4 Millionen Euro zurückgefordert werden müssen. In Nordrhein-Westfalen wurden 29 Millionen Euro von 5.276 Studierenden zurückgefordert.

Es drohen Strafverfahren

Der Umfrage zufolge fordert Berlin derzeit zwölf Millionen Euro zurück, Brandenburg 6,2 Millionen Euro, Hamburg 3 Millionen Euro, Sachsen 17 Millionen Euro, Thüringen mindestens 4,7 Millionen Euro und Baden-Württemberg 3,8 Millionen Euro.

Wer wegen falscher Angaben aufgefallen ist, muss mit Bußgeldern oder Strafverfahren rechnen. So wurden etwa in Nordrhein-Westfalen nach Angaben des Wissenschaftsministeriums in 234 Fällen Verfahren eingeleitet, da man kriminelle Energie zur Verschleierung des tatsächlichen Vermögens vermutet habe. In weiteren 657 Fällen wurde ein Bußgeld bis zu einer Summe von 2.500 Euro verhängt.

Die Ministerien der Bundesländer verwiesen allerdings darauf, dass die Mehrheit der BAföG-Empfänger ihre Förderung zu Recht erhalte, und warnten vor einer pauschalen Verurteilung. Außerdem sei in vielen Fällen ein Unrechtsbewusstsein zu erkennen, viele Studenten hätten schnell und anstandslos zurückgezahlt.

(sueddeutsche.de/AP)

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