Kai hat die Nase voll. So hatte er sich das Chefsein nicht vorgestellt. Dabei lief es anfangs wirklich gut. Als der damalige Abteilungsleiter in Rente ging, wurde Kai sein Nachfolger. Anderthalb Jahre war er bereits Stellvertreter gewesen und dadurch gut auf seine erste Führungsaufgabe vorbereitet. Das sechsköpfige Team war eingespielt und harmonisch.
Doch dann wurde in seiner Firma, einem Verlag, umstrukturiert, Kai bekam eine zweite Abteilung dazu. Seitdem stimmt die Chemie im vergrößerten Team nicht mehr. Besonders der Umgang mit komplizierten Mitarbeitern kostet ihn viel Kraft, sein Pensum ist trotz Überstunden kaum zu bewältigen. Mittlerweile ist der Abteilungsleiter so frustriert, dass er am liebsten in seine alte Fachposition zurückwill, einfach nur wieder Bücher machen.
Seinen Vorgesetzten kann er sich nicht offenbaren, zumal auch keine entsprechende Stelle frei ist. Einer Kollegin, die eine vergleichbare Leitungsstelle gar nicht erst annehmen wollte, wurde gekündigt. Seine Führungsposition empfindet Kai als Strafe, längst nicht mehr als Privileg. Ihm bleibt nur, das Unternehmen zu wechseln. Doch dass der Schritt zurück innerhalb des Unternehmens gelingt, ist eine Seltenheit.
Andrea konnte immerhin bleiben. Ihre Geschichte ist symptomatisch für die Probleme von Teilzeit-Führungskräften. Die Verwaltungsbeamtin bei der Deutschen Rentenversicherung war kaum fünf Jahre nach ihrer Ausbildung zur Hauptsachbearbeiterin befördert worden und weisungsbefugt für fünf Kollegen. Der Karrieresprung war ihr wichtig, die Arbeit machte Spaß. Dann kam ihre Tochter zur Welt.
Nach zweieinhalb Jahren in Elternzeit war ihr altes Team aufgelöst. Mit nur einer halben Stelle bekam Andrea ein neues Team. Was dann folgte, nennt sie einen Spießrutenlauf: Wichtige Informationen wurden ihr vorenthalten, das Gerede hinter ihrem Rücken wurde unerträglich. Ihre Vorgesetzte fand auch keine Lösung. Nach sechs Monaten stellte Andrea einen Antrag auf Rückernennung. Zwei Azubis brachten ihr schließlich die neue Ernennungsurkunde nach Hause, die alte nahmen sie mit. Eine alleinige Teamleitung in Teilzeit ist in ihrer Behörde mittlerweile nur noch ab 30 Wochenstunden erlaubt.