Frauen und Ostdeutsche werden bei Abfindungszahlungen benachteiligt. Das belegen Daten der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte in Berlin, die in einer internen Analyse 1390 Abfindungsdaten ausgewertet hat. Dabei wurde der sogenannte Abfindungsfaktor verglichen: Die Abfindung in Euro wird durch das Bruttomonatsgehalt geteilt und mit den vollen Beschäftigungsjahren multipliziert. Demnach beträgt der durchschnittliche Abfindungsfaktor bei Männern 0,65 bei Frauen 0,59. Das bedeutet, dass Männer bei einem Gehalt von 3000 Euro und fünf Beschäftigungsjahren eine Abfindung in Höhe von 9750 Euro erhalten würden. Bei Frauen wären es 8850 Euro, also neun Prozent weniger. Vergleicht man die absoluten Zahlen, ist die Abfindungssumme bei Frauen noch deutlich niedriger. Sie bekommen im Durchschnitt 7800 Euro, wenn sie das Unternehmen verlassen, und damit 41 Prozent weniger als Männer, die 13 200 Euro erhalten. Dieser Unterschied hängt mit dem nach wie vor niedrigen Gehalt von Frauen zusammen. Die Daten zeigen zudem, dass Arbeitgeber in Ostdeutschland ihren Beschäftigten rund 33 Prozent weniger Abfindung zahlen als Arbeitgeber in Westdeutschland. Im Osten (inklusive Berlin) liegt diese bei 8600 Euro, im Westen werden durchschnittlich 11 100 Euro gezahlt.
Aufhebungsvertrag:Frauen und Ostdeutsche bei Abfindung benachteiligt
Von jup