Arbeitszeugnis für Praktikanten:"Am Kopierer war er äußerst geschickt"

Eine Bewerbung ohne Praktika ist wie ein Anschreiben mit Tippfehlern - kaum Erfolg versprechend. Doch dafür muss auch das Zeugnis stimmen.

V. Wolff

Das Praktikum gehört in den Lebenslauf, genauso wie ein Schulabschluss und eine Ausbildung. Doch Arbeitgeber wollen nicht nur wissen, dass die Studierenden oder Absolventen ein Praktikum gemacht haben - sie wollen auch wissen, wie sie sich dabei angestellt haben. Der beste Nachweis dafür ist ein qualifiziertes Zeugnis - eines also, bei dem nicht nur bestätigt wird, was der Praktikant in welcher Zeit gemacht hat, sondern in dem die Leistungen auch bewertet werden.

Das steht jedem Praktikanten zu. "Obwohl der Rechtsstatus von Praktikanten weitgehend ungeklärt ist - sie werden überwiegend als Arbeitnehmer mit besonderen Rechten und Pflichten angesehen -, haben sie grundsätzlich einen Zeugnisanspruch wie jeder andere Arbeitnehmer auch", sagt Mirijam Ruby-Dormann, Rechtsanwältin in Freiburg.

Zwei Monate als kürzeste Frist

Das Problem bei Zeugnissen für Praktikanten bestehe jedoch darin, dass das Praktikum oft nur wenige Wochen oder Monate andauert. "Um ein qualifiziertes Zeugnis erstellen zu können, das sich auch auf Leistung und Verhalten bezieht, muss der Arbeitgeber aber die Gelegenheit gehabt haben, sich von dem Praktikanten einen Eindruck zu verschaffen." Dies sei während eines Praktikums von wenigen Wochen nicht möglich, so die Arbeitsrechtsexpertin.

"Die Rechtsprechung verlangt deshalb ein Arbeitsverhältnis von längerer Zeit, damit man ein qualifiziertes Zeugnis fordern kann." Zwei Monate seien die kürzeste Frist, von der die Anwältin in diesen Fällen weiß. "Andernfalls darf der Arbeitgeber auch ein einfaches Zeugnis ausstellen, das sich nur auf Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeiten beschränkt."

Vergütung, Abteilung, Urlaubsanspruch

Damit das Zeugnis am Ende eines Praktikum nicht zum Problemfall wird, können ein paar Dinge bereits vor Antritt der befristeten Arbeit geklärt werden. "Studenten sollten sich vorher nicht nur darüber informieren, welche Aufgaben sie übernehmen sollen und ob sich ein Betreuer um sie kümmert", sagt Dirk Erfurth, Geschäftsführer des Münchner Instituts Student und Arbeitsmarkt. "Vergütung, Dauer, Abteilung, ein etwaiger Urlaubsanspruch - all das können sie sich in einen Praktikumsvertrag gießen lassen."

Und nicht nur diese Rahmenbedingungen. "Wer sicher sein möchte, dass er am Ende des Praktikums ein qualifiziertes Zeugnis erhält, kann sich dies vom Arbeitgeber ebenfalls zusichern lassen", so Anwältin Ruby-Dormann.

Auf der nächsten Seite: Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis schreiben will - oder nur ein schlechtes?

"Am Kopierer war er äußerst geschickt"

Klage vor dem Arbeitsgericht

Werde das im Vorhinein nicht gewährt, sei ohnehin Vorsicht angebracht: "Dann sollte sich jeder überlegen, ob das tatsächlich ein Praktikum ist, das es zu absolvieren lohnt." Bei seriösen Arbeitgebern jedenfalls sei der Arbeitsvertrag kein Problem. "Sie haben schließlich auch kein Interesse daran, schlecht dazustehen."

Selbst wenn das Praktikum lehrreich war und die Kollegen nett und hilfsbereit, kann es nach Abschluss der vereinbarten Arbeitszeit Ärger geben. Einige Arbeitgeber weigern sich, ein Zeugnis auszustellen, weil sie den Aufwand scheuen. "In einem solchen Fall kann der Praktikant die Zeugniserteilung vor dem Arbeitsgericht einklagen", sagt Ruby-Dormann. Bei speziellen, etwa während des Studiums verlangten Praktika bestünden oft noch besondere Vorschriften, die zu beachten seien.

Eines sollte jeder Praktikant zudem mit Vorsicht angehen - auch wenn das Angebot noch so verlockend klingt: "Kein Praktikant sollte sich das Zeugnis selbst schreiben", sagt Rechtsanwalt Michael Felser aus Brühl. "Das erkennt ein erfahrener Personaler sofort." Zudem falle es vielen schwer, eine treffende Einschätzung ihrer eigenen Arbeit zu Papier zu bringen.

"Gerade für einen Praktikanten kann so ein Zeugnis die Eintrittskarte ins Berufsleben sein - daher sollte es sehr gut und richtig sein", sagt er. Er empfiehlt, der Personalabteilung eine Beschreibung der Aufgaben zu liefern, mit denen der Praktikant betraut war. Darin könne er auch Beispiele für Arbeiten nennen, die seiner Meinung nach besonders gelungen seien. "Aber er sollte niemals einen Entwurf liefern", so der Anwalt.

Erfahrener Ghostwriter

Sei die Personalabteilung nicht willig, ein angemessenes Zeugnis zu verfassen, lohne mitunter der Gang zu einem erfahrenen Ghostwriter. "Dann sollte man ein bisschen Geld in die Hand nehmen und zu einem Profi gehen."

Zeigt sich der Arbeitgeber genervt und verfasst ein Zeugnis, das der Wahrheit nicht entspricht und dem weiteren Berufsweg eines Studierenden oder Absolventen gar hinderlich sein kann, muss auch das kein Praktikant hinnehmen, sagt Anwältin Ruby-Dormann. "Er hat die gleichen Möglichkeiten wie ein normaler Arbeitnehmer und kann vor dem Arbeitsgericht auf Zeugnisberichtigung klagen."

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