Beurteilung im Arbeitszeugnis:Zu gut kommt schlecht

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Damit könnte nun Schluss sein. Denn das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom Oktober vergangenen Jahres den Spieß umgedreht. Nun ist es am Arbeitnehmer zu beweisen, dass er besser gearbeitet hat als es die Note aussagt, die der Arbeitgeber im Zeugnis gibt. "Wenn der Arbeitnehmer gegen eine durchschnittliche Beurteilung vorgeht, muss er jetzt beweisen, dass er jeden Tag eine überdurchschnittliche Leistung erbracht hat", sagt Mauritz. "Das ist unmöglich".

Es sei denn, er kann bessere Leistungsbeurteilungen oder Zwischenzeugnisse aus jüngerer Zeit vorlegen. "Ich würde jetzt jedem dringend empfehlen, sich um ein Zwischenzeugnis zu kümmern. Denn dadurch kann der Arbeitnehmer die Qualität seiner Arbeit und sein Verhalten beweisen", sagt Mauritz.

Übliche Anlässe dafür sind etwa der Wechsel in eine andere Abteilung, ein neuer Vorgesetzter und der vorübergehende Abschied in die Elternzeit.

Von der Form her gibt es keinen Unterschied zu einem Zeugnis, das am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Eine Seite lang ist ein Zeugnis in der Regel. "Bei leitenden Angestellten oder Mitarbeitern in Entwicklungsabteilungen können es maximal anderthalb Seiten sein", sagt Mauritz. Feste Bestandteile jedes Zeugnisses sind der berufliche Werdegang, die Tätigkeitsbeschreibung, die Beurteilung von Leistung und Verhalten sowie die Schlussformel.

Mauritz schätzt, dass die neue Prozess-Situation dazu führen wird, dass die Zeugnisse im Schnitt schlechter werden. "Durch das neue Urteil können Arbeitgeber nun eine realistische Beurteilung im Zeugnis geben. Das führt dazu, dass ein neuer Arbeitgeber sich eher darauf verlassen kann, wenn ein Bewerber ein 'sehr gutes' oder 'gutes' Zeugnis hat."

Ein sehr gutes Zeugnis haben allerdings die allerwenigsten. Mauritz schätzt, dass nicht mehr als fünf Prozent aller Zeugnisse die Note "sehr gut" ausdrücken. "Das wirkt auch schnell unglaubwürdig. Um ein sehr gutes Zeugnis zu bekommen, muss der Mitarbeiter ja jeden Tag eine Top-Leistung bringen. Das schafft niemand, das glaubt einem auch keiner. Jeder macht mal Fehler oder hat einen Durchhänger."

Darum empfiehlt Mauritz auch jedem, der in die Situation kommt, sich selbst ein Zeugnis schreiben zu müssen, sich gut zu überlegen: "Bin ich das wirklich?" Und: "Wie kommt es beim Arbeitgeber an, wenn ich mich damit bewerbe?" Für den Fall, das ein Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen endet, könne man das auch ruhig ins Zeugnis schreiben: "Heutzutage ist es leider so, dass infolge von Umstrukturierungen auch gute Leute rausfallen", sagt Mauritz. Wer dann arbeitslos ist, kann außerdem schlecht erklären, warum er seine letzte Stelle angeblich "aus eigenem Wunsch" verlassen hat.

Auch ein zu gutes Zeugnis könne hier Zweifel wecken. "Als Arbeitgeber würde ich doch mit allen Mitteln versuchen, einen absoluten Top-Mitarbeiter zu halten", sagt Mauritz. "Ich empfehle jedem, auf dem Teppich zu bleiben."

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