Wenn zwei sich streiten, stöhnt der Dritte. Zumindest wenn's ums Thema Arbeitszeugnis geht. Mehr als 30.000 Fälle landeten vergangenes Jahr vor Gericht. "Die Streitigkeiten ums Zeugnis nehmen zur Zeit zu", sagt Andreas Mauritz, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht in Göppingen. "Beim heutigen Arbeitsmarkt wird wieder mehr aufs Zeugnis geachtet. Da will keiner eine Lücke im Lebenslauf haben."
Gestritten wird darüber, dass ein Zeugnis erteilt wird und um die "Note". Jeder Arbeitnehmer hat zwar das Recht auf ein Zeugnis, doch manche kümmern sich zu spät darum. "Nach sechs Monaten ist der Anspruch verwirkt", sagt Mauritz. Die gleiche Frist gilt für die Unzufriedenen. Wer erst nach einem halben Jahr wegen Änderungswünschen vors Gericht zieht, hat schlechte Karten.
Feinheiten im Text
"Es ist mitnichten so, dass Arbeitgeber am Ende immer versuchen eine Rechnung zu begleichen", sagt Mauritz. "Meistens wird versucht, das objektiv zu machen. Aber natürlich spielen subjektive Eindrücke eine Rolle."
Das Gesetz verbietet Arbeitgebern, verdeckte Aussagen im Zeugnis zu verstecken. ("Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen", heißt es in §109 der Gewerbeordnung). Gleichzeitig sind Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gegenüber zu "Wohlwollen" verpflichtet.
Das kann eine echte Herausforderung sein, wenn ein Mitarbeiter keine guten Leistungen erbracht hat oder seitens des Arbeitnehmers sogar etwas vorgefallen ist, beispielsweise eine sexuelle Belästigung. "Das dürfen Sie dann nicht ins Zeugnis schreiben", sagt Mauritz. Arbeitgeber können in so einem Fall entweder die entsprechenden ansonsten üblichen Absätze, zum Beispiel zum Verhalten gegenüber Kollegen, weglassen. "Das ist oft die mieseste Beurteilung", sagt Mauritz.
Oder sie greifen zu Feinheiten der Zeugnissprache: "Es gibt bestimmte Formulierungen, die sich etabliert haben", sagt Mauritz. "'Er bemühte sich', ist die Note sechs. Denn das ist ja eine pure Selbstverständlichkeit, dass ein Mitarbeiter 'sich bemüht'." "Er war gesellig" bedeutet dagegen, dass der Mitarbeiter eine Schwatzbase ist. "Aber man muss das immer im Kontext lesen", schränkt Mauritz ein. In manchen Berufen gehört es eben zum Job, "gesellig zu sein", dann ist es auch nicht negativ gemeint.
Auch durch das Weglassen der Dankes- und Schlussformel können Arbeitgeber zeigen, dass sie mit dem Mitarbeiter nicht zufrieden waren oder dass das Zeugnis vor Gericht zustande kam. Denn auf die guten Wünsche haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch.
Richtig schlecht sind aber die wenigsten Zeugnisse. Mauritz schätzt, dass das auf höchstens zehn Prozent aller Zeugnisse zutrifft. "Fast 60 Prozent der Zeugnisse haben die Note 'gut', etwa ein Viertel ist "befriedigend". Das hat sich einfach aus der alten Rechtsprechung ergeben." Denn früher lag es am Arbeitgeber zu beweisen, warum er seinen Mitarbeiter beispielsweise "nur" durchschnittlich bewertet hat. "Das war nie darlegbar, da das ja immer eine subjektive Einschätzung ist", erklärt Mauritz. Die Folge: Die Zeugnisse wurden vorsichtshalber gleich besser ausgestellt.