Arbeitszeugnis:"Er war äußerst tüchtig"

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Was hinter typischen Formulierungen im Arbeitszeugnis steckt.

Von Andreas Mauritz

"Frau XY stand vom ... bis zum ... bei uns in einem Arbeitsverhältnis."

Diese Formulierung deutet auf Zeiten hin, in denen der Arbeitnehmer keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht hat. Diese Formulierung ist damit ein Indiz für eine längere Fehlzeit, z.B. wegen Krankheit, Strafhaft oder Ähnliches. Denn auch eine lang andauernde Erkrankung, eine Straftat oder Ähnliches führt nicht kraft Gesetz zu Beendigung des Arbeitsvertrags.

Mit der Formulierung "Frau XY war bei uns vom ... bis zum ... beschäftigt." wird eine durchgängige tatsächliche Tätigkeit beim Arbeitgeber attestiert, während bei der ersten Formulierung nur auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses abgestellt wird.

"Er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen." Der Mitarbeiter arbeitet nach dem Motto "mehr scheinen, als sein". Er macht viel Aufhebens um sich, um sein tatsächlich mangelhaftes Wissen zu überspielen.

"Herr XY war äußerst tüchtig und konnte sich sehr gut verkaufen." Dieser Mitarbeiter spielt sich erheblich in den Vordergrund, auf Kosten anderer Mitarbeiter. Im fehlt die notwendige Kooperationsbereitschaft.

"Frau XY ist eine anspruchsvolle und kritische Mitarbeiterin." Diese Formulierung bedeutet, dass die Mitarbeiterin nur eine an sich selbst orientierte Mitarbeiterin ist. Sie pocht gegenüber anderen (Kollegen und Vorgesetzten) auf punktgenaue Einhaltung ihrer Rechte. Darüber hinaus bedeutet diese Formulierung, dass keine Kritik von Dritten angenommen wird.

"Wir haben ihn als freundlichen und zuverlässigen Mitarbeiter kennen gelernt." Oder: "Wir lernten ihn als umgänglichen Mitarbeiter kennen." Der Gebrauch der Worte "kennen gelernt" bedeutet regelmäßig das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeiten und Eigenschaften. Übersetzt heißt diese Formulierung nämlich, dass viele Mitarbeiter mit dem Arbeitskollegen lieber nichts zu tun haben wollen.

"Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter" Dieser Mitarbeiter hat ein gestörtes Verhältnis zu Vorgesetzten; es gab regelmäßig Probleme. Denn ein Hinweis auf die Vorgesetzten fehlt gänzlich. (Auslassung)

"Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten." Diese Mitarbeiterin ist sehr stark von sich eingenommen und ist nicht in der Lage, sachliche Kritik zu akzeptieren.

"Der Mitarbeiter hat sich innerbetrieblich und außerbetrieblich stark engagiert." Oder: "Der Mitarbeiter hat sich stets für die Belange seiner Arbeitskollegen eingesetzt." Diese Formulierungen sind ein Hinweis auf Betriebsrats- oder Gerwerkschaftstätigkeit, da ansonsten ein Hinweis auf außerbetriebliches Engagement oder auf den Einsatz für Arbeitskollegen unnötig wäre.

"Er führte die ihm übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durch." Der Arbeitnehmer hat sich zwar redlich bemüht, im Ergebnis aber nicht erfolgreich gearbeitet. Denn es erfolgt kein Hinweis, dass er die übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse erfolgreich durchgeführt hat.

"Er war stets bestrebt, seinen Aufgaben gerecht zu werden." Der Arbeitnehmer hat im Ergebnis nichts geleistet bzw. lediglich schlechte Leistungen erbracht. Aus der Verwendung des Wortes "bestrebt" wird klar, dass der Arbeitnehmer sich bemüht hat, es aber bei den Bemühungen blieb.

"Den an sie gestellten Anforderungen wurde sie durchweg gerecht." Der Arbeitgeber attestiert damit eine durchschnittliche Arbeitsweise. Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtung nicht übererfüllt, sondern hat Dienst nach Vorschrift gemacht.

"Während der Dauer seiner Tätigkeit hatte er die Gelegenheit, alle zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen." Oder: "Während der Dauer der Tätigkeit hatte er die Gelegenheit, an betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen." Mit dieser Formulierung weist der Zeugnisaussteller auf vom Arbeitnehmer ungenutzte Gelegenheiten hin. Andernfalls würde die Formulierung des Zeugnisses die Worte "die Gelegenheit" nicht aufnehmen.

Ein Arbeitnehmer, der die Gelegenheit ergreift, hat nämlich an Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen und hat alle zu erledigenden Aufgaben kennen gelernt und eben gerade nicht nur die Gelegenheit dazu.

"Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr XY ..." Dieser Mitarbeiter hat keine Eigeninitiative. Er erledigt nur die ihm übertragenen, also die ihm vom Arbeitgeber/Vorgesetzten zugewiesenen Tätigkeiten.

"Er erledigte sämtliche Tätigkeiten im Rahmen seiner Möglichkeiten." Mit der Betonung "im Rahmen seiner Möglichkeiten" wird dem Arbeitnehmer eine ungenügende Leistung attestiert.

"Herr/Frau XY war in der Zeit von 1.10.1980 bis zum 30.6.2000 in unserem Unternehmen tätig. In der Zeit vom 1.12.1990 bis 30.9.1999 hatte er/sie Prokura." Die Prokuraerteilung bedeutet, dass der Arbeitgeber besonderes Vertrauen zu diesem Arbeitnehmer gehabt hat. Wenn nun im Zeugnis ausdrücklich erwähnt wird, dass die Prokura vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses entzogen wurde, lässt dies auf einen dramatischen Vertrauensverlust schließen."

"Sie erledigte sämtliche ihr übertragenen Aufgaben ordnungs- und pflichtgemäß." Damit werden pure Selbstverständlichkeiten in ein Zeugnis aufgenommen. Dies bedeutet im Klartext, dass der Arbeitnehmer nur das erledigt hat, was von ihm verlangt worden ist. Jeglicher überobligatorischer Einsatz ist unterblieben.

"Entsprechend dem Wunsch von Herrn XY bescheinigen wir" Es wird etwas Positives dem Arbeitnehmer bescheinigt, weil dieser es wünscht. Tatsächlich ist diese positive Formulierung aber geschönt.

"Er zeigte Verständnis für seine Arbeit in unserem Unternehmen." Der Arbeitnehmer hat zwar viel Verständnis gezeigt, aber nichts gebracht. Damit werden ihm unzureichende Leistungen bescheinigt.

"Sie legte Wert auf den vollen Einsatz ihrer Arbeitskollegen" Die Arbeitnehmerin war stets bestrebt, die ihr obliegenden Tätigkeiten auf andere zu delegieren; sie selbst hat keinen Einsatz an den Tag gelegt.

"Herr XY zeigte, dass er über die für seine Tätigkeiten notwendigen Qualifikationen verfügte." Mit dieser Formulierung wird dem Arbeitnehmer bescheinigt, dass er allenfalls Kenntnisse aufweist, die dem Ausbildungsstand eines Auszubildenden im dritten Lehrjahr entspricht. Denn ansonsten würde bescheinigt werden, was der Arbeitnehmer alles auf Grund seiner Qualifikationen erfolgreich erledigen konnte.

"Herr/Frau XY war während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ständig bemüht, seine/ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu vervollkommnen/erweitern." Dem Arbeitnehmer wird damit attestiert, dass er auch nach längerer Tätigkeit im Unternehmen nicht in der Lage war, seine in der Ausbildung erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Auch nach mehrjähriger Tätigkeit blieb er auf dem Ausbildungsstand eines gerade Ausgelernten und war damit kaum einsetzbar.

"Frau XY galt auf ihrem Fachgebiet als besonders erfahren." Mit der Wortwahl "galt" statt der Benutzung des Wortes "war" wird deutlich, dass die Arbeitnehmerin gerade kein Fachmann auf ihrem Fachgebiet war.

"Er hat regelmäßig den Betriebsausflug organisiert und bewies dabei hervorragendes organisatorisches Geschick". Die Organisation des Betriebsausflugs ist eine absolute Nebensächlichkeit, die keinen potentiellen Arbeitgeber interessieren dürfte. Die besondere Hervorhebung dieser Nebensächlichkeit, insbesondere dadurch, dass dem Arbeitnehmer dabei besonderes organisatorisches Geschick attestiert wird, macht deutlich, dass ihm sonst jegliches organisatorisches Geschick bei Erledigung seiner Arbeiten fehlt; darüber hinaus bedeutet dies klar, dass in diesem Arbeitsverhältnis die Arbeitserfolge so rar waren, dass die Organisation des Betriebsausfluges schon als besonderer Erfolg gewertet werden muss.

"Bei Frau XY handelt es sich um eine pünktliche Mitarbeiterin, die mit großer Sorgfalt und äußerster Genauigkeit ihre Tätigkeiten erfolgreich bewältigt." Diese Mitarbeiterin ist penibel und arbeitet langsam.

"Beim Einsatz in der Abteilung ... / beim Projekt ... erzielte er gute Erfolge." Durch die besondere Erwähnung der Abteilung bzw. des Projekts wird deutlich, dass der Arbeitnehmer im Übrigen bei seiner sonstigen Tätigkeit nicht erfolgreich für das Unternehmen gearbeitet hat. Andernfalls wäre die besondere Hervorhebung des einen Projektes/der einen Abteilung überflüssig.

"Er hat die ihm übertragenen Tätigkeiten im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt". Durch die Einfügung der Einschränkung "im Großen und Ganzen" wird deutlich, dass der Arbeitnehmer weit unterdurchschnittliche Arbeitsleistungen erbracht hat.

"Er war in der Lage, das Wesentliche zu entdecken und war um praktikable Lösungen bemüht." Oder: "Ihm neu zugewiesene Tätigkeiten wurden von ihm als Herausforderung aufgefasst, denen er sich mutig stellte." Oder: "Ihm wurde ermöglicht, die ihm übertragenen Tätigkeiten kennen zu lernen, zu deren Erledigung er Vorschläge unterbreitete." Mit all diesen Formulierungen wird dem Arbeitnehmer - schön verpackt - bescheinigt, dass er keinerlei erfolgreiche Tätigkeiten für das Unternehmen geleistet hat. Es werden ihm mangelhafte bis ungenügende Leistungen bescheinigt.

"Herr XY hatte für die Belange, der ihm unterstellten Mitarbeiter jederzeit Verständnis" Der Arbeitnehmer hat als Vorgesetzter keinerlei Autorität und Durchsetzungsfähigkeit gezeigt. Sein Führungsverhalten war schwach.

"Besonders hervorzuheben ist, dass er sich um die Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stets mit einem besonderen Einfühlungsvermögen und Verständnis gewidmet hat." Hier liegt der Verdacht auf sexuelle Belästigungen nahe. Dies wird charakterisiert durch die Benutzung der Worte "Mitarbeiterinnen" sowie "Einfühlungsvermögen" und "Verständnis". Ansonsten wäre es unnötig, dass gerade die weibliche Form der Mitarbeiter ausdrücklich in Verbindung mit Einfühlungsvermögen und Verständnis genannt wird.

"Er stimmte die Arbeit seiner unterstellten Mitarbeiter ab und gab ihnen dabei klare Anweisungen." Für einen Vorgesetzten stellt dies eine pure Selbstverständlichkeit dar. Wenn solche pure Selbstverständlichkeiten in einem Zeugnis auftauchen, bedeutet dies regelmäßig eine mangelhafte Beurteilung. Der Arbeitgeber hat sonst nichts zu erwähnen als diese Selbstverständlichkeiten.

"Seine äußere Erscheinung und sein umfassendes Wissen machten ihn zu einem gern gesuchten Ansprechpartner." Der Arbeitnehmer ist eitel und führt gern lange Privatgespräche während der Arbeitszeit.

"Sein Verhalten zu Mitarbeitern war stets einwandfrei." Durch die Tatsache, dass der Vorgesetzte nicht auftaucht, ist zu schließen, dass sein Verhalten zu Vorgesetzten nicht einwandfrei war. (Bewusste Lücke).

"Sie führte ihre Abteilung konsequent, ordnete den ihr Untergebenen die zu erledigenden Aufgaben mit besonderem Nachdruck zu." Die Formulierung deutet auf einen autoritären Vorgesetzten hin. Durch die Wortwahl "besonderer Nachdruck", "Zuordnung" und "konsequente Führung", wie auch durch die Benutzung des Wortes "Untergebene" wird deutlich, dass dieser Vorgesetzte von einem kooperativen Führungsstil nichts hält, sondern auf Hierarchien und Autorität bedacht ist.

"Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war korrekt. Bei den Kunden war er besonders beliebt." Die Aufspaltung in zwei Sätze sowie die Tatsache, dass dem Mitarbeiter attestiert wird, er sei bei den Kunden besonders beliebt gewesen, lässt darauf schließen, dass bei den Vertragsverhandlungen/Preisverhandlungen der Mitarbeiter schnell nachgiebig war und sich nicht über die Maßen für die Interessen des Unternehmens eingesetzt hat.

"Durch seine Geselligkeit wurde das Betriebsklima verbessert." Dies stellt einen Hinweis dar, dass der Arbeitnehmer dem Alkoholgenuss im Arbeitsverhältnis, also während seiner Tätigkeit, nicht abgeneigt war.

"Bei auftretenden Problemen erwies sich Herr XY als kompromissbereiter Mitarbeiter/Vorgesetzter." Dieser Mitarbeiter ist gefügig. Wenn er sogar Vorgesetzter war, bedeutet dies, dass er sich gegenüber seinen Mitarbeitern nicht durchsetzen konnte. Man könnte sogar sagen, dass die Mitarbeiter ihm auf der Nase herumgetanzt sind.

"Keine Schlussformulierung, insbesondere kein Dank." Offensichtlich ist der Zeugnisaussteller der Ansicht, dass es nichts gibt, wofür er sich bei dem Arbeitnehmer bedanken muss. Dies ist ein deutliches Zeichen für mangelhafte Leistungen im Arbeitsverhältnis.

"Wir danken für die Tätigkeit in unserem Hause." Zunächst einmal findet sich bei dieser Formulierung nicht der Ausdruck des Bedauerns für den Weggang. Dies ist ein Zeichen dafür, dass der Arbeitgeber offensichtlich gerade nicht bedauert, dass der Arbeitnehmer aus seinen Diensten ausgeschieden ist. Darüber hinaus wird dem Arbeitnehmer nicht einmal für die Zukunft alles Gute gewünscht. Dies ist ein Zeichen für ein tiefgreifendes Zerwürfnis im Arbeitsverhältnis.

"Aus Anlass seiner Beendigung wollen wir uns ausdrücklich bei Herrn XY bedanken." Mit dieser Formulierung wird unzweideutig ausgesagt, dass dem Arbeitnehmer nicht gedankt wird für seine geleisteten Tätigkeiten im Unternehmen, sondern ihm gedankt wird, weil er aus dem Unternehmen ausscheidet. Es fehlt ein Hinweis darauf, dass der Dank für die Tätigkeiten im Hause erfolgt.

"Wir wünschen ihm künftig für seinen weiteren beruflichen Werdegang viel Erfolg." Diese Formulierung bedeutet, dass der Arbeitnehmer im bisherigen Betrieb noch keinerlei Erfolg gehabt hat. Denn andernfalls würde vor dem Wort "künftig" das Wort "auch" stehen. Durch das Weglassen des Wortes "auch" wird signalisiert, dass bislang noch keine erfolgreiche Tätigkeit geleistet worden ist.

"Für seinen weiteren privaten und beruflichen Lebensweg in einem anderen Unternehmen wünschen wir viel Erfolg." Diese Formulierung zeigt ebenfalls, dass der Arbeitnehmer bislang keinerlei Erfolg im bisherigen Unternehmen gehabt hat. Weiterhin zeigt diese Formulierung deutlich, dass der bisherige Arbeitgeber froh ist, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt.

"Für seinen weiteren privaten und beruflichen Lebensweg wünschen wir alles Gute, insbesondere Gesundheit." Diese Formulierung lässt auf erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten und möglicherweise auch auf eine krankheitsbedingte Kündigung schließen. Anders kann der Nachsatz nicht interpretiert werden.

"Sie scheidet am ... (krummes Datum) auf eigenen Wunsch aus unseren Diensten aus, um sich sofort einer anderen Tätigkeit zu widmen." Diese Formulierung lässt auf einen Vertragsbruch des Arbeitnehmers durch Nichthaltung der Kündigungsfrist schließen. Dies erfolgt zum einen aus der Formulierung, dass sich der Arbeitnehmer sofort einer anderen Tätigkeit widmet, wie auch aus dem "krummen" Beendigungsdatum.

Ansonsten ist ein krummes Datum immer ein Hinweis auf eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche und fristlose Kündigung.

"Das Arbeitsverhältnis endet am ..." Die so gewählte Formulierung ist ein Hinweis auf eine arbeitgeberseitige Kündigung.

"Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf des ... aufgehoben." Diese Formulierung deutet darauf hin, dass der Arbeitnehmer gezwungenermaßen einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, um einer Kündigung zuvor zu kommen. Ansonsten würde nämlich die Formulierung so lauten, dass der Arbeitnehmer aus eigenem Wunsch aus dem Unternehmen ausscheidet. Wenn der Arbeitnehmer der Initiator für den Aufhebungsvertrag ist, scheidet er ja aus eigenem Wunsch aus dem Unternehmen aus.

© Alle Beispiele sind dem Fachbuch "Arbeitszeugnisse formulieren und beurteilen" von Andreas Mauritz entnommen, das im Verlag Jehle Rehm, München erschienen ist. - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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