Arbeitsrecht:Wie viel Surfen ist erlaubt?

Dürfen Mitarbeiter im Job privat ins Netz? Wenn ja, wie lange? Firmen bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone und wissen selbst oft nicht, was sie verbieten dürfen. Das führt zu völlig kruden Verträgen.

J. Bönisch

50 Millionen Euro - die Zahl klingt gewaltig. 50 Millionen Euro, so viel Schaden entsteht laut Landesrechnungshof Berlin den einzelnen Bezirksämtern, weil dort die Mitarbeiter zwei Drittel der Zeit, die sie im Internet verbringen, privat surfen. Die Stadt Freiburg machte gar den massenhaften privaten Download von Filmen und Musik für die Überlastung ihres Netzwerkes verantwortlich. Angeblich erfolgen auch 70 Prozent der Zugriffe auf Sex- und Pornoseiten während der Arbeitszeit.

ebay, dpa

Während der Arbeitszeit bei Ebay mitsteigern: Rund 36 Prozent der Angestellten surfen im Job auch privat.

(Foto: Foto: dpa)

Der Bonner Informationsdienst "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte" beziffert den Schaden durch privates Surfen am Arbeitsplatz für die deutsche Wirtschaft auf 54 Milliarden Euro - jährlich. Und der Produktivitätsverlust soll bei 50 Prozent der Arbeitsleistung liegen.

Rechtliche Grauzone

Die schnelle Geburtstags-E-Mail an den Freund, die Flugbuchung für das lange Wochenende oder die Auktion bei Ebay - das gehört inzwischen für viele Arbeitnehmer zum Büroalltag dazu. Rund 36 Prozent der Angestellten surfen im Job auch privat, ergab eine Umfrage der Job-Börse Monster. Doch Arbeitgeber, die einschreiten wollen, bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.

Grundsätzlich kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern jederzeit verbieten, das Internet für private Zwecke zu nutzen. "Computer und Netzzugang sind Eigentum der Firma", bestätigt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein. "Deshalb kann er selbst bestimmen, wofür es eingesetzt werden soll. Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf privates Surfen." Verstößt ein Mitarbeiter gegen solch ein Verbot, führt das zu einer Abmahnung.

Verträge aus dem Internet

Doch solch ein generelles Verbot empfinden viele Unternehmen als nicht mehr zeitgemäß. Zudem legen verschiedene wissenschaftliche Studien nahe, dass Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz ab und zu mal privat ins Internet gehen, nicht weniger arbeiten als ihre Kollegen. Im Gegenteil: Kurze Online-Pausen erhöhen die Effektivität, die Surf-Erlaubnis steigert Motivation und Bindung an das Unternehmen.

Zahlreiche Firmen wissen das - und wollen doch nicht das Risiko eingehen, das private Surfen komplett zu gestatten. Also schließen sie mit ihren Mitarbeitern Zusatzvereinbarungen ab, die häufig seltsam anmuten und rechtlich keinesfalls wasserdicht sind. "Manchmal bekommt man den Eindruck, da wurden einzelne Google-Treffer einfach zusammengesetzt. So etwas hat vor einem Arbeitsgericht auf keinen Fall Bestand", sagt Arbeitsrechtler Eckert.

So sind Klauseln, die das private Surfen und E-Mail-Schreiben verbieten, aber gleichzeitig eine Ahndung dieses "Vergehens" ausschließen, unwirksam. "Da wird mit Scheinvereinbarungen versucht, die geltende Rechtslage zu umgehen", bestätigt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter. "Das wäre so, als ob man eine Parkuhr aufstellt, aber kein Knöllchen verteilt, wenn jemand nicht zahlt." Ein Verbot bleibe ein Verbot. In diesem Falle habe der Arbeitgeber auch das Recht, die E-Mails zu lesen. "Sie werden dann wie Geschäftspost behandelt."

Auf der nächsten Seite: Wann Unternehmen gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen.

Wie viel Surfen ist erlaubt?

Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis

Gestattet ein Unternehmen generell das private Surfen, darf es die Mitarbeiter eigentlich auch nicht kontrollieren - das verstieße gegen das Fernmeldegeheimnis. "Die Privatsphäre der Angestellten ist geschützt", sagt Vetter. "Deshalb dürfen Firmen den Internetverlauf eigentlich nicht protokollieren."

Es sei denn, sie schließen mit den Mitarbeitern eine Zusatzvereinbarung ab. "Wir empfehlen jeder Firma solch eine schriftliche Vereinbarung", sagt der Heidelberger Anwalt Eckert. "Ansonsten besteht viel zu viel Unklarheit."

In solchen Abkommen sollte genau definiert sein, in welchem Rahmen und in welchem Umfang die Internet- und E-Mail-Nutzung erlaubt ist. So ist es etwa rechtens, die private Nutzung des Firmen-Accounts zu untersagen, das Lesen von Nachrichten bei Portalen wie GMX oder Yahoo in der Mittagspause zu erlauben. Darüber hinaus sollten auch die Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln genau festgelegt sein. "Außerdem sollte sich der Arbeitgeber eine Einwilligung für die Kontrolle holen", so Eckert, "damit jede Streitigkeiten darüber von vorneherein ausgeschlossen sind."

Private Korrespondenz auf dem Rechner

Wie wichtig solche Betriebsvereinbarungen sein können, zeigen zwei Fälle des Düsseldorfer Anwalts Vetter: Im ersten suchte ein Konzern Gründe, um bestimmte Mitarbeiter zu entlassen. Da dort private Mails verboten waren, ließ die Geschäftsführung Rechner und Server durchforsten. Dort fand sie natürlich auch private Korrespondenz - und damit die gesuchten Kündigungsgründe.

In einem anderen Fall allerdings wurden Mitarbeiter gekündigt, die angeblich widerrechtlich private Mails verschickt hatten. Vor Gericht sagten dann aber zahlreiche Kollegen aus, die ebenfalls vom Arbeitsplatz aus ihre persönliche Korrespondenz erledigt hatten. Deshalb ging das Gericht davon aus, dass Unternehmen dulde die Praxis stillschweigend und erklärte die Kündigungen für nichtig.

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