Arbeitsrecht:Wie viel Schummelei ist im Lebenslauf erlaubt?

Mit Karriereknick im Bewerbungsgespräch offen umgehen

Natürlich soll ein Lebenslauf den Bewerber ins beste Licht rücken - doch wo beginnt die unzulässige Täuschung des potenziellen Arbeitgebers?

(Foto: dpa-tmn)

Wo verläuft die Grenze zwischen Schönfärberei und Fälschung? Und wann drohen Konsequenzen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Sarah Schmidt

Den Lebenslauf ein bisschen aufpolieren - das ist auch unter Politikern durchaus üblich. Ex-Doktortitelträger Karl-Theodor zu Guttenberg zum Beispiel baute mehrwöchige Praktika in seinem Lebenslauf zu "beruflichen Stationen in Frankfurt und New York" aus.

Der aktuelle Fall der Bundestagsabgeordneten Petra Hinz geht jedoch deutlich über blumiges Ausschmücken hinaus: Die SPD-Politikerin musste eingestehen, wesentliche Teile ihrer Vita komplett erfunden zu haben. Abitur, Jura-Studium, Staatsexamen, Tätigkeit als Juristin - alles ausgedacht. Noch ist unklar, welche Konsequenzen die SPD ziehen wird.

Doch wie viel Euphemismus und Schönfärberei ist im Lebenslauf erlaubt? Wo beginnt das Schummeln? Wann wird der frisierte CV (so die in englischsprachigen Ländern übliche Abkürzung, abgeleitet vom lateinischen curriculum vitae) gar strafrechtlich relevant? Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Ist es nicht der Sinn eines Lebenslaufs, sich besonders gut zu verkaufen?

Natürlich verfolgt eine Bewerbung, zu der ein Lebenslauf gehört, vor allem ein Ziel: Darstellen, warum der Bewerber bestens für einen bestimmten Job geeignet ist. Selbstverständlich ist es legitim, den Fokus auf Stärken und Erfahrungen zu legen - und bisherige Positionen und Verdienste heranzuziehen, um diese zu belegen. Dabei gibt es einen Spielraum, der genutzt werden darf und auch genutzt werden sollte. So kann ein Werkstudentenjob durchaus als "eigenverantwortliche Tätigkeit in einem internationalen Team" bezeichnet werden - selbst wenn der meiste Teil der Zeit fürs Abheften von Unterlagen und Kaffeepausen mit der spanischen Kollegin draufgegangen ist.

Wo fängt das Schummeln an?

Juristisch ist immer dann von einer Lüge die Rede, wenn bewusst ein Sachverhalt vorgetäuscht wird, der beim Gegenüber einen falschen Eindruck hervorrufen soll. Einfacher gesagt: Wenn eine Aussage im Lebenslauf beim besten Willen an der Realität vorbeigeht - oder wie im Fall Petra Hinz sogar gänzlich ausgedacht ist.

Im Bewerbungsgespräch hingegen sind Lügen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das ist dann der Fall, wenn der potenzielle Arbeitgeber unzulässige Fragen stellt, zum Beispiel nach dem Kinderwunsch einer Bewerberin.

Was passiert, wenn mir mein Arbeitgeber auf die Schliche kommt?

Das kommt drauf an. Entpuppen sich die "guten Spanisch-Kenntnisse" als durchaus ausbaufähig oder stellt sich zufällig heraus, dass sich die "Führungserfahrung" des Mitarbeiters lediglich auf Praktikanten erstreckte, werden die meisten Unternehmen nicht begeistert sein. In der Regel wird in solchen Fällen jedoch ein Auge zugedrückt - außer natürlich die Kommunikation mit den spanischen Kunden wird so unmöglich.

Wenn es hingegen um Angaben geht, die für die grundsätzliche Eignung relevant sind, sieht die Sache anders aus. Wer zum Beispiel im Hinblick auf die Fahrerlaubnis, Nebenbeschäftigungen oder wichtige Qualifikationen schummelt, riskiert Schadenersatzforderungen und die Kündigung.

Wann mache ich mich strafbar?

Strafrechtlich relevant wird die Sache, wenn Urkunden gefälscht werden. Wer Noten "ausbessert" oder gar gleich das ganze Abschlusszeugnis neu aufsetzt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Auch wer schon jahrelang im Job tätig ist, kann vom Arbeitgeber gekündigt werden, wenn die Fälschung ans Licht kommt.

Welche internationalen Unterschiede muss ich beachten?

Die wichtigsten Unterschiede gibt es im Vergleich zum angloamerikanischen Bereich (Lesen Sie hier die wichtigsten Infos zur Bewerbung auf Englisch). In der Kürze liegt für britische und amerikanische Personaler die Würze. Es geht nicht darum, das gesamte bisherige Schul-, Ausbildungs- und Berufsleben ausführlich auszubreiten, sondern nur die wesentlichen Stationen knapp und möglichst prägnant darzustellen.

Zur sogenannten "work experience", beziehungsweise "professional experience" gehören der vollständige Name des Unternehmens, die Abteilung, die genaue Bezeichnung der Position und die Anstellungsdauer.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Lebenslauf?

Zahlreiche Tipps und Hinweise zur Erstellung von Lebensläufen und zum Thema Bewerbung, haben wir für Sie in diesem Ratgeber zusammengestellt:

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