Süddeutsche Zeitung

Arbeitsrecht:Musiker haben kein Recht auf Auftritte

Von dpa

Die Klage von fünf Musikern der Staatskapelle Dresden auf ihr Recht auf Arbeit ist gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Chemnitz erklärte, die Musiker hätten zwar einen Anspruch darauf, proben zu dürfen. Einen Anspruch auf öffentliche Auftritte gebe es derzeit aber nicht. Anfangs war es bei der Klage auch um die Probenarbeit gegangen. Die Semperoper war den Musikern entgegengekommen und gewährt ihnen nun Probenmöglichkeiten. Dem Gericht sei es wichtig gewesen, dass die internationalen Spitzenmusiker durch Probenarbeit ihre Spielfähigkeit erhalten könnten. Die Musiker der Staatskapelle hatten zuvor beim Arbeitsgericht in Dresden ihr Recht auf Arbeit per einstweiliger Verfügung einklagen wollen. Das Gericht hatte das zurückgewiesen. Daraufhin waren die Musiker vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht in Berufung gegangen.

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