Süddeutsche Zeitung

Arbeitsrecht:"Hurensohn" geht völlig in Ordnung

Ein Spanier, der seinen Chef beleidigt hat, darf nicht gekündigt werden. Bestimmte Flüche gehörten eben zum Alltag, so das Gericht.

J. Cáceres, Madrid

Spaniens Alltag ist reich an Hurensöhnen, zumindest an solchen, die ohne Rücksicht auf die wahre Betätigung ihrer jeweiligen Mütter ebensolche genannt werden. In Bars, in Büchern, in Filmen, in Gassen, im Abgeordnetenkongress - überall schallt es laut vernehmlich "hijo de puta". Oder zumindest, ökonomisch genuschelt, "hijoputa".

Mittlerweile ist der Ausdruck auf dem besten Weg, sich - (ähnlich wie Guerilla, Amigo, Arena oder Siesta) - als Barbarismus in anderen Kulturkreisen einzubürgern: Als am Dienstag Real Madrid beim FC Zürich vorspielte, begrüßten die Schweizer Fans im Letzigrund den Multimillionen-Kicker Cristiano Ronaldo mit einem phonetisch einwandfreien "Hijo-de-puta"-Chor.

"Soziale Verwitterung der Sprache"

Reals Funktionäre überlegten, ob sie sich bei der Uefa beschweren. Aber nur kurz. Zumal in Spanien gerade ein Gerichtsurteil bekannt wurde, nachdem sich der Gebrauch des guten, alten, spanischen Hurensohns, der vor Jahrhunderten noch satisfaktionsfähig war, heute so abgeschliffen hat, dass man sich auf diese Weise der Mutter des Chefs erinnern darf, ohne dafür gleich gekündigt zu werden.

Anlass bot der Fall eines Angestellten, dem der Chef die Auszahlung von Spesen verweigert hatte. Offenbar, weil der Angestellte sich zuvor nicht ordnungsgemäß krankgemeldet hatte. "Was für ein Hurensohn!", hatte der Angestellte beim Verlassen des Chefbüros gerufen. Die Entlassung folgte prompt, und der Angestellte klagte - mit Erfolg. "Die soziale Verwitterung der Sprache", so heißt es in der Urteilsbegründung, "hat dazu geführt, dass Äußerungen, wie sie der Kläger getätigt hatte, in gewissen Stimmungslagen gängig sind, insbesondere bei verbalen Meinungsstreitigkeiten."

Zärtliche Koseform

Nicht, dass das Gericht die Beleidigung gutheiße. Doch eine "frontale Attacke auf die Ehre des Beleidigten, die von ausreichender Schwere wäre, dass das Zusammenleben beider Parteien beeinträchtigt wäre", konnten die Richter nicht erkennen. Zumal der Angestellte seinen Chef ja nicht einmal in der traditionellen Steigerungsform den "Sohn einer großen Hure" genannt hatte. Eine Entlassung, so urteilte das Tribunal "im Namen des Königs", sei unverhältnismäßig.

Unberücksichtigt blieb, dass Spanier "hijo de puta" gerne in zärtlicher Koseform nutzen. Ob sich das Urteil auch auf verwandte Euphemismen bezieht ("Sohn einer großen Hündin!", "Sohn eines geplatzten Kondoms!", "Sohn Großbritanniens!"), blieb offen.

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Quelle:
SZ 18.9.2009/bön
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