Arbeitsrecht:Freistellung ermöglicht keinen Rauswurf

Wer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, darf nicht einfach gegen seinen Willen freigestellt und zu Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag gezwungen werden. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Im konkreten Fall war eine angestellte Oberärztin nach Spannungen mit einem neuen Chefarzt und nach längerer Krankschreibung im November 2019 freigestellt worden, unter anderem für Verhandlungen über die Aufhebung ihres Angestelltenverhältnisses. Das Gehalt wurde weitergezahlt, Laptop, Schlüssel und anderes musste sie abgeben. Die Ärztin verlangte per einstweiliger Verfügung, weiter als geschäftsführende Oberärztin beschäftigt zu werden. Die Klinik legte Berufung ein - ohne Erfolg. Für eine Freistellung müssten schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers vorliegen. Nicht dazu gehören Spannungen im Team oder der Wunsch, die Stelle anderweitig zu besetzen. (Az. 3 SaGa 7 öD/19)

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