Süddeutsche Zeitung

Arbeitsrecht:Croupier hat kein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

Er arbeitet in einem Casino, in dem geraucht werden darf. Sein Arbeitgeber kümmere sich dennoch genug um die Gesundheit des Mannes, urteilte ein Gericht.

Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, bei seiner Tätigkeit von Zigarettenrauch verschont zu bleiben. Ein Spielbank-Beschäftigter aus Hessen ist mit seiner Forderung nach einem rauchfreien Arbeitsplatz vor Gericht gescheitert. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt wies in letzter Instanz die Klage des 52-jährigen Croupiers einer Spielbank in Bad Homburg ab.

Nach der Bundesarbeitsstättenverordnung habe der Kläger zwar grundsätzlich Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz, so der 9. BAG-Senat. Allerdings mache das Casino von einer Ausnahmeregelung im Nichtraucherschutzgesetz des Bundeslandes Gebrauch. Dieses erlaubt das Rauchen in Spielbanken.

Dennoch müsse die Spielbank angesichts des rauchenden Publikums auch Schutzmaßnahmen für ihre Angestellten treffen, um "die Gesundheitsgefährdung zu minimieren". Diese Verpflichtung hat sie nach Einschätzung der Richter erfüllt, indem sie für eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich sowie Be- und Entlüftung gesorgt und zudem die Arbeitszeit des Klägers im Raucherraum begrenzt hat. Der Croupier war bereits in den Vorinstanzen mit seiner Klage gescheitert.

Hätte das Gericht im Sinne des Angestellten entschieden, hätten viele hessische Gaststättenbetreiber ebenfalls ihre Arbeitsabläufe anpassen müssen. Für die Kneipen gilt in dem Bundesland die gleiche Ausnahmeregelung vom Nichtraucherschutzgesetz wie für Spielbanken.

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dpa/mkoh/harl
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