Arbeitsplatz:Jeder bringt was mit

Jeder bringt was mit - Das Prinzip ´Bring your own Device" im Job

Manche Mitarbeiter nutzen lieber den privaten Laptop für den Job, doch verlangen kann die Firma es nicht.

(Foto: Mascha Brichta/dpa)

Lieber am eigenen Laptop arbeiten statt am schwerfälligen Dienstrechner? In manchen Unternehmen gilt das Prinzip "Bring your own device". Doch das ist nicht unbedingt billiger.

Von Tobias Hanraths/dpa

Bei Partyeinladungen stehen die vier Buchstaben "BYOB" für "Bring Your Own Bottle", "Bring deine eigene Flasche mit". Das gleiche Prinzip gibt es auch bei der Arbeit, nur nicht ganz so feuchtfröhlich: Die Formel "BYOD" steht für "Bring Your Own Device" oder "Bring dein eigenes Gerät mit". Statt Dienstrechner oder -handy nutzen Arbeitnehmer mit BYOD also Computer, Smartphones und sonstige Geräte, die sie selbst besitzen. Ein Versuch des Arbeitgebers, Kosten einzusparen?

Nicht unbedingt: "Vermeintlich niedrige Kosten spielen bei BYOD keine Rolle, auch wenn man das vermuten könnte", sagt Juliane Petrich, Bereichsleiterin Arbeitsmarkt beim IT-Verband Bitkom. Im Gegenteil: Der Arbeitgeber habe damit einen viel höheren Wartungs- und Sicherheitsaufwand. "Wenn Firmen BYOD anbieten, dann eher, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern und das eigene Image zu verbessern", sagt Petrich. Denn häufig seien es die Mitarbeiter, die so arbeiten wollten und das sogar einforderten. Gerade jüngere Generationen legen darauf mitunter großen Wert.

Wer mit intuitiv nutzbarer Technik und leistungsfähiger Hardware aufgewachsen ist, will sich im Job nicht mit komplizierter Software und lahmen Computern herumschlagen. Das zeigt auch eine Umfrage der Unternehmensberatung IDC unter IT-Fachleuten und Führungskräften verschiedener Branchen: Je jünger Entscheidungsträger sind, desto unzufriedener sind sie mit der technischen Ausstattung ihres Arbeitsplatzes.

Kein Wunder, dass sich das Mitbring-Prinzip in manchen Ländern bereits fest etabliert hat: "In Asien, vor allem in Südkorea und Singapur, gehört BYOD schon fest zum Alltag", sagt Petrich. In Europa und vor allem in Deutschland seien Arbeitgeber da deutlich zurückhaltender. "Das liegt unter anderem daran, dass es hier viel strengere Vorschriften und Regelungen rund um Datenschutz, Lizenzrecht oder Steuern gibt", so die Expertin.

Ein Beispiel dafür ist die Software: "Wer nur eine private Lizenz für ein Office-Paket hat, darf das nicht ohne weiteres für die Arbeit nutzen", sagt Norbert Geyer, Anwalt für IT-Recht in der Kanzlei RDP in Augsburg. Mit dem eigenen Excel eine Tabelle für den Job zu bauen, kann also theoretisch schon für Komplikationen sorgen. Größte Hürde ist aber der Datenschutz. Denn der Arbeitgeber muss stets gewährleisten, dass auf den Geräten der Mitarbeiter berufliche und private E-Mails, Kontakte und andere Infos immer sauber getrennt bleiben.

Auch für Beschäftigte hat das Arbeiten mit eigenen Geräten nicht nur Vorteile - von den Anschaffungskosten und dem Arbeitsaufwand für Einrichtung und Pflege ganz abgesehen. Denn natürlich wird es nicht leichter, Job und Privatleben zu trennen, wenn berufliche E-Mails auf dem Smartphone stets verfügbar sind.

Zudem verpflichtet sich der Arbeitnehmer mit BYOD, die vom Betrieb eingerichtete Infrastruktur zur Datentrennung, zum Beispiel eine sogenannte Sandbox-Lösung, auch zu nutzen. Ansonsten droht ihm rechtlicher Ärger, warnt Geyer. Und: Angestellte, die am eigenen Gerät arbeiten, müssen dem Arbeitgeber umfangreiche Kontrolle über Notebook oder Smartphone ermöglichen - bis hin zur Möglichkeit, Daten bei Diebstahl oder Verlust aus der Ferne löschen zu können.

Rechtlich gesehen ist BYOD deshalb ein freiwilliges Prinzip. "Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht die Anweisung im Rahmen seines Direktionsrechts geben, mit eigenen Geräten zu arbeiten", erklärt Geyer. Möglich sei aber, entsprechende Regelungen in eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu schreiben.

Das gilt auch für andere Dinge, die Mitarbeiter mitbringen - zum Beispiel den eigenen Facebook- oder Twitter-Account. Um Hardware handelt es sich dabei zwar nicht. Viele Follower und Fans können zum Beispiel im Marketing oder in der Öffentlichkeitsarbeit aber ein Einstellungsgrund sein. Und abseits davon gehört es oft zum guten Ton, der Firma einen Klick auf "Gefällt mir" zu spendieren. Vorschreiben darf das ein Unternehmen aber nicht, sagt Norbert Geyer.

In Deutschland gibt es angesichts der zahlreichen Fallstricke daher oft kein reines BYOD, sondern eher Mischformen, sagt Petrich. Dazu zählt CYOD ("Choose Your Own Device"), bei dem Arbeitnehmer zwar keine eigenen Geräte verwenden, aber aus einer breiteren Palette an Hardware wählen können. Wer lieber am Mac als am Windows-PC arbeitet, kann das dann tun. Und mit COPE ("Corporate Owned, Personally Enabled") gehören die Geräte zwar ebenfalls der Firma, die private Nutzung ist aber ausdrücklich gestattet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: