Süddeutsche Zeitung

Arbeitsmarkt:Statistik: Mindestlohn hat untere Tarifgehälter angehoben

Wiesbaden (dpa) - Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn hat vor allem in typischen Niedriglohnbranchen gewirkt. Die damalige gesetzliche Untergrenze von 8,50 Euro hat nach einer Aufstellung des Statistischen Bundesamtes bis Juni 2017 beispielsweise dazu geführt, dass die Gehälter in den unteren Tarifgruppen des Gastgewerbes deutlich angestiegen sind. Der Abstand zu den höchsten Gehältern in der Branche verringerte sich um 7,2 Prozent, wie das Amt in Wiesbaden berichtete. In der höchsten Tarifgruppe des Gastgewerbes kann man noch gut das Doppelte der untersten Gruppe verdienen.

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Wiesbaden (dpa) - Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn hat vor allem in typischen Niedriglohnbranchen gewirkt. Die damalige gesetzliche Untergrenze von 8,50 Euro hat nach einer Aufstellung des Statistischen Bundesamtes bis Juni 2017 beispielsweise dazu geführt, dass die Gehälter in den unteren Tarifgruppen des Gastgewerbes deutlich angestiegen sind. Der Abstand zu den höchsten Gehältern in der Branche verringerte sich um 7,2 Prozent, wie das Amt in Wiesbaden berichtete. In der höchsten Tarifgruppe des Gastgewerbes kann man noch gut das Doppelte der untersten Gruppe verdienen.

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