Süddeutsche Zeitung

Arbeitslosengeld II:Wer rausfällt aus der Absicherung

Von Rolf Winkel

Wer kein Arbeitslosengeld II erhält, muss sich freiwillig sozialversichern. Doch er sollte prüfen, ob er nicht doch über die Arbeitsagenturen kranken- und pflegeversichert werden kann. Dies ist dann möglich, wenn er nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung so wenig Geld zur Verfügung hat, dass dadurch ein Anspruch auf ALG II besteht. In solchen Ausnahmefällen werden die Betroffenen durch die zuständigen Ämter fiktiv auf Basis eines Anspruchs von einem Cent zu ALG-II-Beziehern definiert und auf Kosten der Ämter wenigstens kranken- und pflegeversichert.

Mehr Informationen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialversicherung der Betroffenen stehen im neu vom DGB-Bundesvorstand herausgegebenen Ratgeber: "111 Tipps zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld" (160 Seiten, 9,90 Euro).

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