Arbeitgeber - Hannover:Niedersachsen: Einfachere Regeln für Dienstreisen in der EU

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Bernd Althusmann (CDU), Wirtschaftsminister Niedersachsens, spricht während einer Pressekonferenz. Foto: Peter Steffen/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hannover/Berlin (dpa/lni) - Niedersachsen will über den Bundesrat die Nachweispflichten bei kurzzeitigen Dienstreisen innerhalb der EU entschärfen. Das Kabinett beschloss am Dienstag bei einer Sitzung in Wilhelmshaven, eine entsprechende Initiative in die Länderkammer einzubringen. Für die sogenannte A1-Bescheinigung brauche man ein vereinfachtes Antragsverfahren, sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU). Die Bundesregierung solle auf europäischer Ebene für eine solche Änderung eintreten. Bei einer Dauer von bis zu einer Woche sollen demnach Geschäftsreisen möglich sein, ohne dass dafür der nationale Sozialversicherungsstatus nachgewiesen werden muss.

Arbeitgeber hatten einen "Regelungswahn" bei EU-internen Dienstreisen kritisiert und von der Politik Erleichterungen verlangt. Auch für kurzzeitige Aufenthalte war bisher eine A1-Bescheinigung zur Sozialversicherung nötig. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, dies sorge für Verunsicherung. Althusmann erklärte dazu: "Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind die derzeitigen Vorgaben eine hohe Belastung." Die Bearbeitungszeiten zögen sich oft lange hin.

Die Regelung zur A1-Bescheinigung gilt zwar bereits seit 2010, um Lohndumping einzudämmen. Nun aber sind Kontrollen verschärft worden, etwa in Frankreich. Wer die Entsendebescheinigung nicht dabei hat, dem drohen Bußgelder. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte im November auf dem Arbeitgebertag zugesagt, sie werde sich auf EU-Ebene für Änderungen bei der kurzzeitigen Arbeitnehmer-Entsendung einsetzen.

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