Arbeitgeber bewerten:Auch wenn Ihr Chef ein Blödmann ist ...

Wer seinen Arbeitgeber bewerten will, muss Regeln und Gesetze beachten.

Wer seinen Chef öffentlich beleidigt, ist schnell seinen Job los. Auch ehemalige Mitarbeiter müssen mit Strafen rechnen.

(Foto: Matt Hoffman/Unsplash; Bearbeitung SZ)

Wenn Sie ihn auf einem Bewertungsportal kritisieren, sollten Sie das besser auslassen. Sonst ist schnell Schluss mit der Anonymität. Was Sie dort schreiben dürfen - und was nicht.

Von Larissa Holzki

Transparenz hilft Jobsuchenden bei der Wahl des Arbeitgebers. Im besten Fall trägt Feedback an den Arbeitnehmer auch dazu bei, dass sich Arbeitsbedingungen verbessern. Trotzdem dürfen Arbeitnehmer und ehemalige Mitarbeiter auf Bewertungsplattformen im Netz weder alles sagen noch alles glauben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Kununu, meinchef.de, Jobvote und Co.

Was darf ich auf Arbeitgeberplattformen schreiben?

Arbeitnehmer dürfen im Internet über ihren Arbeitgeber und ihr Arbeitsverhältnis berichten und auf Bewertungsportalen Bewertungen abgeben. Dabei müssen sie aber die geltenden Gesetze und ihre arbeitsvertragliche Treuepflicht beachten, sagt IT-Rechtlerin Caroline Hevert. Das heißt: "Arbeitnehmer dürfen insbesondere betriebsinterne Vorgänge, die offensichtlich dem Geheimhaltungswillen des Arbeitgebers unterliegen, nicht offenlegen." Außerdem müssen die Bewerter fair und bei der Wahrheit bleiben: "Ein Arbeitnehmer darf keine unwahren Tatsachen über seinen Arbeitgeber veröffentlichen oder Beleidigungen aussprechen", sagt Hevert.

Kann der Arbeitgeber meinen Namen herausfinden?

"Grundsätzlich gilt bei Bewertungen im Internet der Schutz der Anonymität", sagt Caroline Hevert. Diese gilt jedoch nicht uneingeschränkt, wenn durch die Bewertung ein Straftatbestand erfüllt werde. Der Arbeitgeber kann dann nämlich Strafanzeige gegen unbekannt erstatten und vor Gericht erwirken, dass das Portal den Namen des Bewerters herausgibt. "Wer zum Beispiel offenkundig unwahre Tatsachen über seinen Arbeitgeber veröffentlicht, um diesem wirtschaftlich zu schaden, muss damit rechnen, dass die Strafverfolgungsbehörden seine Identität ermitteln", sagt die Juristin.

Welche Konsequenzen drohen, wenn Arbeitnehmer und Ex-Angestellte ihren ehemaligen Arbeitgeber diffamieren?

Aktuelle Mitarbeiter müssen mit einer arbeitsvertraglichen Abmahnung rechnen, in besonders schweren Fällen kommt sogar eine fristlose Kündigung in Betracht. "Wenn ein wirtschaftlicher Schaden nachweisbar ist, drohen sowohl aktuellen als auch ehemaligen Mitarbeitern die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen sie", sagt Caroline Hevert. Je nach Einzelfall sei auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen.

Kann ich davon ausgehen, dass Bewertungen anderer Nutzer echt sind?

Nein. Die Bewertungsplattformen überprüfen in der Regel nicht, ob die Nutzer tatsächlich bei dem bewerteten Arbeitgeber beschäftigt sind, sich dort beworben oder für diesen in der Vergangenheit gearbeitet haben. Erst wenn Arbeitgeber behaupten, ein Feedbackgeber habe nie für sie gearbeitet, müsse dieser einen Nachweis erbringen, sagt Johannes Prüller von Kununu. Im Schnitt bekäme das Unternehmen pro Woche 20 bis 30 Abmahnungen. Bis der Beweis vorliegt, wird die Bewertung offline gestellt.

Wie erkennt man gekaufte Bewertungen, mit denen Unternehmen Werbung machen wollen?

Wie bei Bewertungsportalen für Reiseveranstalter und Onlinehändler gibt es auch auf Arbeitgeberportalen Kommentare, die das Image eines Unternehmens aufbessern sollen. Das heißt aber nicht, dass man keiner positiven Bewertung trauen kann. Fakes erkenne man zum Beispiel daran, dass die Kommentatoren sich relativ kurz fassen, ein pauschales Urteil fällen und keine konkreten Sachverhalte schilderten, sagt Bewerbungshelfer Gerhard Winkler.

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