Süddeutsche Zeitung

Arbeit:Mobile Geräte sind nicht für den Dauereinsatz gedacht

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Tablets oder Smartphones, also mobile Geräte ohne Tastatur, dürfen am Arbeitsplatz nur für kurze Zeit genutzt werden. Und auch nur dann, wenn die Arbeit mit keinem anderen Gerät erledigt werden kann.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Tablets oder Smartphones, also mobile Geräte ohne Tastatur, dürfen am Arbeitsplatz nur für kurze Zeit genutzt werden. Und auch nur dann, wenn die Arbeit mit keinem anderen Gerät erledigt werden kann.

Zudem müssen die Geräte bestimmten ergonomischen Vorgaben entsprechen: Der Bildschirm etwa muss reflexionsarm sein. Größe, Form und Gewicht müssen der Aufgabe angemessen sein.

Das alles regelt die Arbeitsstättenverordnung, wie der Bund-Verlag auf seinem Blog für Betriebsräte informiert. Dort sind gesetzliche Mindestvorschriften für die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz festgehalten, unter anderem für die Bildschirmarbeit.

Die Verordnung gilt den Angaben zufolge aber nicht, wenn Beschäftigte mobile Geräte außerhalb des Betriebs nutzen - also zum Beispiel unterwegs oder zu Hause. Für diese Arbeitssituationen gelten die allgemeinen Gefahrschutzvorschriften, etwa die Betriebssicherheitsverordnung.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190404-99-684240
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal