Berlin (dpa/tmn) - Wer sich nicht gut fühlt, kann sich krank melden. Ist das Kind krank, gibt es ebenfalls Regelungen. Doch was ist, wenn der Partner krank wird, der das Kind eigentlich betreut - und das deswegen nicht mehr kann. Muss ich dann trotzdem zur Arbeit gehen?
Erstmal schon, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Wenn mein Partner krank ist, muss ich weiter zur Arbeit kommen, eine andere rechtliche Regelung gibt es dafür nicht.“ In der Praxis kann das aber natürlich unmöglich sein. Wer Grippe hat, kann schließlich kein Kind betreuen. Und nicht jeder hat hilfsbereite Großeltern oder andere Verwandte auf Abruf parat.
Arbeitnehmern bleibt deshalb nur, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. „In der Regel findet sich da individuell eine Lösung“, sagt Markowski. So können Berufstätige zum Beispiel Urlaub nehmen, auf einem Zeitkonto gesammelte Überstunden abbummeln oder spontan ein paar Tage im Homeoffice arbeiten.
Bei längeren und schwereren Erkrankungen gibt es zudem die Möglichkeit, über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu beantragen. Dafür gibt es aber Voraussetzungen, so Markowski: Erstens muss im Haushalt mindestens ein Kind leben, das nicht älter als zwölf ist. Und zweitens darf es niemand anderes im Haushalt geben, der die Arbeit übernehmen kann. Arbeitnehmer müssen also in der Regel erst andere Möglichkeiten ausschöpfen, bevor eine Haushaltshilfe genehmigt wird. Den Jahresurlaub aufbrauchen müssen sie dafür aber eher nicht.