Arbeit - Leipzig:Amazon: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Sonntagsarbeit

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Eine Fahne von Verdi hängt vor dem Amazon Standort. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa (Foto: dpa)

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Leipzig (dpa/lnw) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am 27. Januar (11.30 Uhr) mit einem Streit zwischen dem Versandhändler Amazon und der Gewerkschaft Verdi. Dabei geht es um die Ausnahmegenehmigung von Sonntagsarbeit in der Vorweihnachtszeit. Die hatte das Unternehmen 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf für das Logistikzentrum in Rheinberg gestellt. An zwei Sonntagen sollten jeweils 800 Arbeiter eingesetzt werden, um das massiv ansteigende Geschäft in der Weihnachtszeit bewältigen zu können. In den Vorinstanzen hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster und das Verwaltungsgericht Düsseldorf die zuvor genehmigte Sonntagsarbeit gekippt. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zu. Das Land NRW und und eine Amazon-Tochter nutzten das Rechtsmittel.

Amazon hatte argumentiert, dass dem Unternehmen ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismäßiger Schaden entstehe, weil die bestellten Waren durch Arbeit nur an den Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden können. Bundesweit hatte Amazon laut OVG für seine elf Logistikzentren Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit beantragt. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt. Das OVG verwies in seinem Urteil auf den im Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag und warf Amazon vor, das Geschäft vor Weihnachten 2015 mit Marketingmaßnahmen noch befeuert zu haben.

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