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Arbeit:Im Zeugnis gelogen: Neuer Chef kann Schadenersatz fordern

Berlin (dpa/tmn) - Selbstständige sollten bei Arbeitszeugnissen keine unwahren Tatsachenbehauptungen über ihre Mitarbeiter aussprechen. Sie machen sich sonst gegebenenfalls gegenüber dem neuen Arbeitgeber des Mitarbeiters schadenersatzpflichtig. Darauf weist Alexander Bredereck hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Berlin (dpa/tmn) - Selbstständige sollten bei Arbeitszeugnissen keine unwahren Tatsachenbehauptungen über ihre Mitarbeiter aussprechen. Sie machen sich sonst gegebenenfalls gegenüber dem neuen Arbeitgeber des Mitarbeiters schadenersatzpflichtig. Darauf weist Alexander Bredereck hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das kann zum Beispiel sein, dass im Arbeitszeugnis wahrheitswidrig steht, ein Mitarbeiter habe jahrelang an einer neuen, speziellen Maschine gearbeitet. Beim neuen Arbeitgeber wird er dann an eben jener Maschine eingesetzt - und macht sie kaputt. In dem Fall könnte der neue Arbeitgeber vom alten Arbeitgeber Schadenersatz verlangen.

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