Arbeit - Düsseldorf:Laumann für kompletten Hartz-IV Leistungsentzug

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Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Foto: Federico Gambarini/dpa/Archiv (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Hartz-IV-Beziehern sollte nach Auffassung mehrerer Arbeitsminister der Union auch künftig die Unterstützung komplett entzogen werden können, wenn sie nicht kooperieren. "Wenn eine verweigerte Mitwirkung keine Folgen hat, läuft das System leer", warnte NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag in Düsseldorf. Ein vollständiger Wegfall der Leistungen halte auch das Bundesverfassungsgericht im Extremfall für zulässig, betonten die Arbeitsminister aus NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern in einer gemeinsamen Mitteilung.

Laumann (CDU) hat sich demnach mit seinen Ressortkollegen auf konkrete Grundlinien zur Sanktionierungspraxis verständigt. Die Leistungen könnten etwa komplett wegfallen, wenn ein Empfänger beharrlich eine zumutbare Arbeitsmöglichkeit ablehne, erklärte ein Sprecher des Ministeriums in Düsseldorf.

Des Weiteren sollten die Leistungen künftig nur um bis zu 30 Prozent des Regelsatzes gemindert werden können - etwa wenn Hartz-IV-Bezieher nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen. Die Neuregelungen sollten für alle gelten und nicht, wie bisher, nach Alter oder anderen Kriterien unterscheiden.

Christian Woltering, Geschäftsführer des Paritätischen NRW, kritisierte den Vorstoß. "Menschen die existenzsichernden Leistungen vollständig zu sanktionieren, ist nicht nur arbeitsmarktpolitisch unsinnig, es verstößt auch gegen die Menschenwürde", teilte er mit. Nicht umsonst habe das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten stark eingeschränkt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2019 harte Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher gekippt. Grundsätzlich seien Sanktionen bis zu 30 Prozent erlaubt. Einen vollständigen Leistungsentzug schloss das Urteil jedoch nicht aus. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte für dieses Jahr ein entsprechendes Gesetz angekündigt.

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