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Arbeit:Chef muss Eltern bei Hitzefrei im Zweifel freistellen

Köln (dpa/tmn) - Bekommen die Kinder in der Schule hitzefrei, müssen berufstätige Eltern die Betreuung neu organisieren. Für sie ist gut zu wissen, dass der Arbeitgeber sie im Zweifel bezahlt freistellen muss.

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Köln (dpa/tmn) - Bekommen die Kinder in der Schule hitzefrei, müssen berufstätige Eltern die Betreuung neu organisieren. Für sie ist gut zu wissen, dass der Arbeitgeber sie im Zweifel bezahlt freistellen muss.

Das gilt jedenfalls dann, wenn sie keine andere Betreuung haben und die Entscheidung für Hitzefrei von den Schulen kurzfristig getroffen wurde. Dann haben Eltern in der Regel keine Möglichkeit, ihre Planung im Vorhinein an diese Entscheidung anzupassen. Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.

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