Arbeit:Anspruch auf Freistellung: Bildungsurlaub lohnt sich

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/tmn) - Es klingt fast zu schön, um wahr zu sein: Bezahlter Urlaub, um sich weiterzubilden, seinem Geist oder auch seinem Körper etwas Gutes zu tun. Laut Gesetz haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland Anspruch auf fünf bis zehn Tage zusätzlichen Bildungsurlaub - zumindest in 14 von 16 Bundesländern. Bayern und Sachsen sind die Ausnahmen.

Doch nur wenige Beschäftigte nutzen diese Chance, viele Berufstätige wissen gar nichts von der Möglichkeit. Dabei reichen die Angebote von Fachseminaren, zum Beispiel aus dem Bereich Controlling, bis hin zu Präventionskursen wie Yoga oder Fastenwandern.

"Diese Kurse können weltweit und zum Teil auch online stattfinden und müssen nicht unbedingt etwas mit dem Beruf zu tun haben", sagt Lara Körber vom Berliner Start-up "A-Z Bildungszeit". Das Start-up betreibt die Online-Plattform "Bildungsurlauber.de", über die Anbieter ihre Seminare veröffentlichen können.

Jedes Bundesland regelt Bildungsurlaub anders

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist je nach Bundesland ebenso unterschiedlich geregelt wie die Frage, welche Form des Bildungsurlaubs anerkannt ist. "Deshalb ist es wichtig, sich vorab genau anzuschauen, was in dem Gebiet, in dem man arbeitet, gilt", sagt Till Bender, Sprecher der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Zum Teil nennt sich das Konzept auch nicht Bildungsurlaub, sondern Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Bayern und Sachsen gibt grundsätzlich kein Recht auf Bildungsurlaub, trotzdem könne man hier seinen Arbeitgeber darauf ansprechen, ob eine Unterstützung möglich ist, sagt Lara Körber.

"Wenn man seinem Chef oder Chefin plausibel machen kann, dass es nützlich ist für die Arbeit, ist das immer ein gutes Argument", sagt Bender. Dann könnten eventuell auch die Kosten anteilig übernommen oder Überstunden abgebaut werden. Grundsätzlich liegen die Gebühren für die Seminare beim Arbeitnehmer.

Was will ich und was bringt mich weiter?

Aber wie wählen Berufstätige nun aus der Vielzahl der Angebote etwas Passendes aus? Im ersten Schritt gilt es, zu überlegen, worauf man Lust hat und was einen beruflich oder privat weiterbringt. Vielleicht ist ein solcher Kurs auch ein gutes Plus für die nächste Gehaltsverhandlung, wenn Beschäftigte sich Fähigkeiten erarbeiten, die einen Karrieresprung ermöglichen.

Seiten wie die des DGB-Bildungswerks, "InfoWeb Weiterbildung" oder "Bildungsurlauber.de" helfen dabei, sich einen guten Überblick über Angebote und Fristen sowie Voraussetzungen zu verschaffen.

Zudem sollte man darauf achten, dass der Bildungsträger beziehungsweise der Kurs entsprechend zertifiziert ist. Im Zweifelsfall können Interessierte beim Anbieter nachfragen. In jedem Bundesland gibt es zudem unterschiedliche Fristen, bis wann man den Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber eingereicht haben muss.

Das Team abholen

Wichtig sei eine Absprache im Team und natürlich mit den Vorgesetzten, sagt Lara Körber. Beschäftigte sollten sich am besten schon vorab einen Überblick verschaffen, wann es zeitlich passt.

"Erklären Sie Ihre eigene Motivation", rät Körber. Nach einem erfolgreichen Seminar könne man beispielsweise dem Team über die erlangten Erkenntnisse berichten, falls es zur Arbeit passt. Kurzfristig fehle zwar dem Arbeitgeber eine Person, langfristig sei es jedoch eine sinnvolle Investition, auch um die Beschäftigten zu motivieren und für andere attraktiv zu werden.

Dabei gehen Arbeitgeber zum Teil selbst nicht ganz leer aus. So gibt es in Hessen eine Regelung, wonach in kleineren Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern dem Arbeitgeber ein Teil der Freistellungskosten ersetzt wird, erklärt DGB-Experte Till Bender. In manchen Bundesländern bekommt der Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung bei ehrenamtlichen Themen.

Ablehnung nur unter bestimmten Voraussetzungen

Einfach ablehnen können Arbeitgeber den Bildungsurlaub in der Regel nicht. Es gebe festgelegte Gründe, so Till Bender: Wenn etwa ein Drittel der Beschäftigten in dem Jahr bereits Bildungsurlaub genommen hat, dann kann man keinen mehr beantragen. In Baden-Württemberg dürfen nur zehn Prozent der Beschäftigten pro Jahr in den Bildungsurlaub.

"Wenn es tatsächlich hart auf hart kommt, kann man mit einem Eilverfahren gegen die Ablehnung vorgehen", sagt Bender. Wie sinnvoll das sei, stehe allerdings auf einem anderen Blatt.

Wurde der Bildungsurlaub abgelehnt, muss der Arbeitgeber den Antragsteller aber je nach Bundesland beispielsweise zu einem anderen gewünschten Zeitraum bevorzugt freistellen. Falls es in einem Jahr gar nicht klappt, können in einigen Ländern sogar die Bildungsurlaubstage zweier Jahre addiert werden.

Die Kosten für einen Kurs oder ein Seminar sind indes von der Steuer als Werbungskosten absetzbar, wenn es einen beruflichen Zusammenhang gibt, wie Körber darlegt. "Kurse wie Yoga oder Achtsamkeit werden sogar von vielen Krankenkassen bezuschusst."

Info-Kasten: Über die gesetzlichen Grundlagen zum Thema Bildungsurlaub in ihrem Bundesland können sich Interessierte etwa auf den Seiten des InfoWeb Weiterbildung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF) informieren. Dort finden sich zudem passende Datenbanken zur Veranstaltungssuche für jedes Bundesland. Auch die Kultusministerkonferenz hat eine entsprechende Übersicht über die Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer zusammengestellt.

© dpa-infocom, dpa:210401-99-53968/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: