Anwälte:Recht am Rechner

Streit um die Gesamtnote

Über die Inhalte des Jurastudiums wird in Deutschland schon so lange gestritten, wie es dafür zuständige Landesjustizministerien gibt. Bei den aktuell diskutierten Reformvorschlägen bleibe die Hauptforderung bislang auf der Strecke, kritisiert Rechtsanwältin Kristina Trierweiler, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin: "Die Juristenausbildung muss auf die fortschreitende Digitalisierung reagieren und sich diesen Veränderungen stellen."

Nach wie vor besteht die erste juristische Prüfung, mit der das Hauptstudium abgeschlossen wird, aus einem staatlichen Prüfungsteil, der vor dem Justizprüfungsamt abgelegt wird, sowie einem universitären Prüfungsteil. Letzterer bezieht sich auf die Inhalte des gewählten Schwerpunktbereichs und macht 30 Prozent der Gesamtnote aus. Wenn es nach dem im November 2019 getroffenen Beschluss der Justizministerkonferenz geht, dann soll künftig auf die Bildung einer Gesamtnote verzichtet werden.

Folgt das Bundesjustizministerium dieser bei den Universitäten umstrittenen Bitte, dann entschiede künftig allein die Note des staatlichen Prüfungsteils über die weiteren Karrierechancen. Das dürfte die Studierenden kaum dazu bewegen, sich verstärkt mit nicht-juristischen Inhalten wie Algorithmen oder künstlicher Intelligenz zu beschäftigen. christine demmer

Die Modernisierung des Jurastudiums an den Universitäten kommt nicht voran - private Hochschulen preschen vor.

Von Christine Demmer

Vor gut zwei Jahren hat die Bucerius Law School in Hamburg das sogenannte Technologiezertifikat eingeführt. Wer im Rahmen seines Jurastudiums das Zertifikat erwerben möchte, muss vier Einführungskurse absolvieren. Darin geht es um Programmierung, Statistik, Informatik und ethische Fragen des Technologieeinsatzes. Ohne Zertifikatswunsch kann man auch einzelne Kurse besuchen. "Seit wir diese Kurse anbieten, haben 276 von insgesamt 400 Studierenden an mindestens einem davon teilgenommen", sagt Dirk Hartung, Executive Director of Legal Technology an der Bucerius Law School. Das Technologiezertifikat ist Bestandteil des Studium generale und fließt mit ein in den Bachelor of Laws (LL.B.).

Mit ihrem Angebot hat die private Hochschule als eine der ersten in Deutschland auf einen unaufhaltsamen Trend reagiert: Digitale Technologien verändern den Arbeitsalltag in fast allen Branchen und machen auch vor Juristen nicht halt. Meist sind es Routineaufgaben, die Computer und künstliche Intelligenz schneller, kostengünstiger und oft besser als der Mensch erledigen können. Sie ermöglichen eine effizientere Arbeit und erlauben Rechtsanwaltskanzleien den profitablen Einsatz neuer Geschäftsmodelle.

Die Juristen-Ausbildung orientiert sich bisher vor allem an den Bedürfnissen des Staates

Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitsprozesse werden den Rechtsberatungsmarkt weiter verändern. Der britische Autor Richard Susskind prognostiziert in seinem Buch "Tomorrow's Lawyers", dass sich die Welt der Rechtsanwälte, Gerichte und Rechtsabteilungen in den nächsten Jahren wesentlich radikaler verändern wird als in den beiden Jahrhunderten zuvor. Das stellt die Ausbildung von Juristen vor neue Herausforderungen. Denn bislang orientiert sie sich vor allem an den Bedürfnissen des Staates als Arbeitgeber für Richter und Staatsanwälte.

Mit der EBS Law School in Wiesbaden hat sich eine weitere private Hochschule das Thema auf die Fahnen geschrieben. "Wir machen uns in einem umfassenden und aufwendigen Prozess Gedanken über die Zukunft der Juristenausbildung", sagt Dekan Professor Emanuel Towfigh. "Ein wichtiger Teil davon ist der Umgang des Rechts mit der Digitalisierung."

Als deutschlandweit erste juristische Fakultät hat die EBS Law School die Auswirkungen der Informationstechnologie auf das Recht zum Teil der Examensnote gemacht. Seit Januar 2019 finden dort Vorlesungen mit Digitalisierungsbezug im Zivilrecht, im Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht statt. Im Einführungsmodul werden die Auswirkungen der Computertechnik auf den Grundrechtsschutz oder auf den Gerichtsalltag aufgezeigt. Im Spezialisierungsmodul widmet sich der neue Schwerpunkt aktuellen Entwicklungen in verschiedenen Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Datenschutzrecht, Blockchain und Finance sowie um die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf das Recht. Da die Inhalte der Ersten Staatsprüfung zu 70 Prozent vom hessischen Justizministerium und zu 30 Prozent von den Hochschulen festgelegt werden (siehe Kasten), kommen die Studierenden an der EBS an Legal-Technology-Inhalten nicht mehr vorbei.

An der mit 29 Standorten größten privaten Hochschule Deutschlands, der FOM-Hochschule, ist ebenfalls ein neues Modul innerhalb des MBA-Studiengangs in Vorbereitung. "Die FOM plant ab August 2020, die Vertiefungsrichtung Digital Law aufzunehmen", sagt der dafür zuständige Professor Peter Körner. Das Modul Digitalisierung soll Wissenslücken schließen und angehende Juristen auf die realen Arbeitsanforderungen von Unternehmensjuristen vorbereiten. Der berufsbegleitende Studiengang richtet sich an Hochschulabsolventen mit mindestens 180 Credit Points, einem Jahr Berufserfahrung nach dem Erststudium und adäquaten Englischkenntnissen.

An der Uni Saarbrücken können sich Masterstudenten neuerdings auf IT-Recht spezialisieren

Wachgerüttelt von der privaten Konkurrenz, setzen sich allmählich auch die öffentlichen Hochschulen in Bewegung. Die Universität des Saarlandes hat an ihrem Institut für Rechtsinformatik seit dem laufenden Wintersemester den Studiengang "Master of Laws, Informationstechnologie und Recht" im Programm. Er bietet eine Spezialisierung in IT-Recht und Rechtsinformatik und richtet sich an Absolventen aller Fachrichtungen, insbesondere an Juristen mit erstem oder zweitem Staatsexamen.

Während Juristen und Absolventen anderer nichttechnischer Studiengänge in die technischen Grundlagen eingeführt werden, erhalten Absolventen nichtjuristischer Studiengänge eine Ausbildung in Grundlagen des Rechts. Zudem können einzelne Veranstaltungen zur beruflichen Fortbildung für die Fachanwaltschaft, Unternehmensjuristen und Rechtsreferendare genutzt werden. Die Regelstudienzeit einschließlich der Prüfungszeit beträgt in Vollzeit zwei Semester und umfasst insgesamt 60 Credit Points. Die Studiengebühr beträgt 3750 Euro.

Da die meisten Rechtsanwälte in Kanzleien nach ihrem Aufwand in Stunden honoriert werden und nicht mit einer Flatrate, macht sich das schnell bezahlt. Laut dem "Otto Henning Rechtsabteilungsreport 2017/18" bezahlten Unternehmen im Durchschnitt des Jahres 2017 für externe Rechtsberatung 312 Euro je Stunde. Zwölf Stunden abgerechnet - und das Masterstudium ist bezahlt.

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