Amnesty International:Menschenrechte ja, Mutterrechte nein?

Amnesty International will seine Deutschlandchefin Monika Lüke überstürzt loswerden - drei Wochen nach der Geburt ihrer Tochter, mitten im Mutterschutz. Sie glaubt, eine Generalsekretärin mit Kind sei unerwünscht. "Unfug", sagt der AI-Vorstand. Doch seine Argumente überzeugen nicht.

Cathrin Kahlweit

Ungeachtet des Wirbels um ihre Suspendierung als Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International, trotz Anwaltsschreiben, Solidaritätskundgebungen und Rundmails ist Monika Lüke in Berlin am Donnerstag Nachmittag auf dem Weg zum Babyschwimmen mit Mathilda, vier Wochen alt. Allerdings bleibt wenig Zeit für Tauchübungen im warmen Wasser, denn Lüke befindet sich mitten in einer Auseinandersetzung, die sie "aus heiterem Himmel getroffen" hat. Ihr Arbeitgeber, Amnesty International Deutschland, hat seine Generalsekretärin um 21.55 Uhr am 31. Mai mit einem Schreiben per Boten darüber informiert, dass man eine vorzeitige Auflösung ihres Arbeitsvertrages anstrebe und sie mit sofortiger Wirkung freistelle; das "Vertrauensverhältnis" sei "irreparabel zerstört" und man sehe keine Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit. Lüke sagt, man habe ihr bis heute keine nachvollziehbaren Gründe genannt, sie nicht vorgewarnt - und überdies sei die Freistellung während des Mutterschutzes "unethisch".

Amnesty International trennt sich von Generalsekretärin

Monika Lüke, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, soll ihren Job mit sofortiger Wirkung aufgeben - obwohl sie im Mutterschutz ist.

(Foto: dpa)

Ihre Tochter, glaubt sie, sei der wahre Grund dafür, dass sie nach dem Mutterschutz nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren darf und sich auf einen Aufhebungsvertrag einlassen soll: Den Kollegen fehle das Verständnis und die Bereitschaft, sich die Mutter eines Kleinkindes auf dem Posten der Generalsekretärin der deutschen Sektion von AI vorzustellen. "Ich war schwanger und wollte weiter gestalten", sagt sie, "und ich wollte nach der Geburt meines Kindes die Umstrukturierung abschließen, die ich im vergangenen Jahr begonnen habe."

"Unfug", sagt Stefan Keßler, Vorstandssprecher von AI, er sei "stocksauer über den Vorwurf, weil er grundfalsch ist". Man habe Lüke vielmehr vor der Geburt ihrer Tochter nicht abgemahnt oder eine Kündigung vorbereitet, gerade weil sie schwanger gewesen sei und man "negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmerin und das Kind" vermeiden wollte.

Über die Gründe für das ungewöhnliche Vorgehen - eine Führungskraft kurz nach der Geburt zu bitten, ihren Job nicht mehr auszuüben (der zu diesem Zeitpunkt ja ohnehin ruht) und umgehend ihre persönlichen Dinge im Büro abzuholen - schweigt sich Kessler mit Verweis auf das Arbeitsrecht aus; in einem Rundbrief an die Mitglieder von Amnesty vom Donnerstag schreibt er allerdings, man habe in den letzten zwei Jahren "viele unerfreuliche Diskussionen mit Monika über die Führung der Sektion führen müssen".

Gegenüber der SZ fügt Keßler hinzu, man habe Monika Lüke gegenüber "mehrfach klargestellt, dass wir erhebliche Probleme haben, dass sie erhebliche Probleme hat". Lüke wiederum verweist ratlos auf den Brief des Anwalts, der den AI-Vorstand vertritt. Darin werde mit zwei Beispielen belegt, was man ihr vorwerfe: die Einstellung einer Mitarbeiterin "ohne Genehmigung" und die Weiterbeschäftigung einer Beratergruppe entgegen der Vorstandsweisung. Lüke findet das lächerlich und gibt ihrerseits in einem Brief an die AI-Mitglieder an, es sei doch gerade die Aufgabe einer Generalsekretärin, eine Mitarbeiterin einzustellen - und die Zusammenarbeit mit der Beratungsfirma habe sie vertragsgemäß beendet.

Ohnehin ist sie ja, wie gesagt, der Meinung, hier gehe es um anderes, um ihre Rolle als Mutter - und tatsächlich hat es im Vorfeld des 50. Jahrestages der Amnesty-Gründung, der vor zwei Wochen gefeiert wurde, nach Auskunft beider Seiten eine Debatte darüber gegeben, ob sie mit Kind teilnehmen und eventuell auch reden dürfe, was der Vorstand mit Verweis auf das Beschäftigungsverbot während des Mutterschutzes verneinte. Lüke betont, dass sie sich selbstverständlich an diese Weisung gehalten habe.

Entrüstete E-Mails von Mitgliedern

Ihr Rechtsanwalt, Lutz Adam, merkt ergänzend an, dass er Lüke mehrmals in der Frage beraten habe, welche Rechte sie als Mutter habe, weil sie mehrere Auseinandersetzungen in dieser Sache mit dem AI-Vorstand geführt habe.

Seit die Freistellung am Mittwoch bekannt geworden ist, geht der Kampf zwischen beiden Seiten weiter. Zahlreiche Amnesty-Mitglieder wandten sich mit entrüsteten Mails an den Vorstand - gerade ein Verein wie AI müsse doch den Mutterschutz "dem Sinn nach ernst nehmen" und ein solcher Umgang mit einer Frau kurz nach der Geburt spreche dem Verständnis von Mutter-Schutz Hohn.

Gleichzeitig streiten die Anwälte von Lüke und dem AI-Vorstand intensiv darüber, ob eine Freistellung während des Mutterschutzes überhaupt rechtlich zulässig ist - schließlich darf eine Frau nach der Geburt ihres Kindes acht Wochen lang sowieso nicht arbeiten. Lükes Rechtsbeistand sagt am Donnerstag, die Gegenseite sei bereits eingeknickt und habe am Mittwoch einer Vereinbarung zugestimmt, nach der die Freistellung zurückgenommen worden sei; Keßler bestreitet das und sagt, eine solche Absprache gebe es nicht.

Auf die Frage, warum man Lüke - und Amnesty - dieses imageschädigende und menschlich quälende Prozedere nicht erspart und sie nach Ablauf der gesetzlichen Fristen nicht ordnungsgemäß gekündigt habe, verweist der Vorstandssprecher auf die an diesem Wochenende anstehenden Jahresversammlung. Dort wird der Vorstand neu gewählt. Man habe der neuen Truppe dieses Problem nicht hinterlassen wollen; außerdem habe man ja mit Lükes Vize Wolfgang Genz einen hervorragenden Stellvertreter, der erstmal weitermachen solle. Wäre Lüke nach dem Mutterschutz zurückgekommen, hätte man ja "alles wieder neu organisieren müssen". Überzeugend klingt das alles nicht.

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