Aberkennung des Doktorgrades:Guttenberg und der "rechtswidrige Verwaltungsakt"

"Wir sind einem Betrüger aufgesessen", sagt ein Bayreuther Professor. Die Uni hat den Titel aber aus anderen Gründen aberkannt. Warum? Was bedeutet die Erklärung der Hochschule? Fragen und Antworten zum Entzug des akademischen Grades.

Heribert Prantl, Tanjev Schultz und Roland Preuß

Die Universität Bayreuth hat Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg am Mittwochabend seinen Doktortitel aberkannt. Guttenberg habe "in erheblichem Umfang" gegen Zitierpflichten verstoßen, hieß es zur Begründung.

Uni Bayreuth Doktorarbeit von Guttenberg

Bayreuths Universität ist knapp vier Jahre jünger als ihr bekanntester Absolvent: Sie wurde 1975 gegründet. Das neue Audimax auf dem Campus südlich der Stadt wurde erst 1994 eröffnet, als Karl-Theodor zu Guttenberg hier bereits Rechtswissenschaften studierte. Mit dessen Dissertation hat die Universität nun Probleme: Weil Guttenberg seine Zitierpflichten verletzt hatte, entzog sie ihm den Doktortitel. Eine Kommission der Uni soll prüfen, ob beim Verfassen der Arbeit Täuschung im Spiel war. Das Bild zeigt eine Kunstfigur vor der Juristischen Fakultät.

(Foto: dpa)

Der in Bayreuth lehrende Staatsrechtslehrer Oliver Lepsius sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Donnerstag: "Wir fühlen uns getäuscht. Wir sind einem Betrüger aufgesessen." Lepsius, seit 2002 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Allgemeine und Vergleichende Staatslehre, fügte mit Blick auf den Ruf der Fakultät hinzu: "Wir gehören zu den zehn besten rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland."

Zuvor hatte Guttenberg im Bundestag Fehler eingeräumt, aber betont, er habe nicht bewusst getäuscht. Die SZ beantwortet die wichtigsten Antworten zum Verlust des Doktortitels.

Durfte die Uni Bayreuth den Doktortitel mit dieser Begründung aberkennen?

Ja. Sie hatte eine einfache und eine schwierigere Möglichkeit, Guttenberg den Titel zu nehmen. Sie hat die einfache gewählt. Dabei musste sie eine "Täuschung" nicht prüfen. Es genügte die Verletzung der Zitierpflichten durch Guttenberg. Die Uni stützte sich auf Artikel 48 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes über die "Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts" - eben der Verleihung des Doktortitels.

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