Entscheidung über die richtige Schulform:Ohne Noten aufs Gymnasium

Verzweiflung über eine Drei im Diktat: Wenn Noten darüber entscheiden, wer aufs Gymnasium darf, leiden die Schüler. Immer mehr Länder überlassen die Entscheidung deshalb den Eltern. Das hat Folgen.

Tanjev Schultz

Viertklässler brechen in Tränen aus, weil sie im Diktat nur eine Drei geschrieben haben. Eltern drohen den Lehrern mit Rechtsanwälten, und Zehnjährige haben Bauchweh aus Angst zu versagen. Der Druck ist groß an den Grundschulen, jedenfalls in Bayern. Wer hier ohne Umschweife auf ein Gymnasium kommen will, muss einen Notenschnitt von 2,33 schaffen. Das zwingt die Kinder früh zu Disziplin. Im Kultusministerium verweist man stets auf die guten Leistungen der Schüler im Süden. Klaus Wenzel, Präsident des Bayerischen Lehrerverbands, hingegen sagt: "Kinder und Lehrer gehen kaputt."

Zeugnisausgabe in der Grundschule

Drei Noten entscheiden über die Zukunft: Bayern und Sachsen beharren auf einem Notendurchschnitt als Barriere vor dem Übertritt aufs Gymnasium.

(Foto: dapd)

Kritiker des bayerischen "Grundschul-Abiturs" blicken neidvoll auf Bundesländer, in denen die Eltern frei entscheiden dürfen, wo sie ihr Kind nach der vierten Klasse anmelden. Zwar gibt es auch dort Beratungsgespräche mit den Lehrern, letztlich ist aber der Elternwille maßgeblich. Immer mehr Länder folgen diesem Modell und machen den Weg frei für das Gymnasium: In Baden-Württemberg will die neue grün-rote Koalition die verbindlichen Lehrer-Gutachten abschaffen. Auch in Sachsen-Anhalt haben CDU und SPD vereinbart, den Eltern die Entscheidung zu überlassen. Voriges Jahr hatte bereits Nordrhein-Westfalen den Eltern das Recht gegeben, über die Schulkarriere ihres Kindes zu bestimmen.

Das Elternrecht nimmt Druck aus den Klassenzimmern der Grundschulen. Dafür geht nun bei vielen Gymnasiallehrern die Sorge um, dass das Niveau sinkt und immer mehr Eltern ihr Kind auf Biegen und Brechen zum Abitur führen wollen. Außer Bayern hält deshalb auch Sachsen eine Barriere für notwendig. In Sachsen wurden die Regeln vor kurzem sogar verschärft. Statt eines Notendurchschnitts von 2,5 in den Hauptfächern müssen die Grundschüler jetzt mindestens eine 2,0 erreichen oder eine Prüfung bestehen, um aufs Gymnasium wechseln zu dürfen.

Befürworter des Elternrechts argumentieren, die Lehrer könnten am Ende der vierten Klasse gar nicht wissen, wie sich die Schüler entwickeln. Der Grundschulverband spricht von "staatlich verordneter Hellseherei". Welche Noten ein Schüler bekommt, hängt schließlich auch davon ab, wie gut seine Mitschüler und die Klasse insgesamt sind; Wissenschaftler nennen das den "Referenzgruppen-Effekt".

Eine Studie der Universität Hannover zeigt außerdem, dass zumindest in Niedersachsen die meisten Schüler durchaus auf den Gymnasien mithalten können, auch wenn sie ursprünglich für eine Real- oder gar für eine Hauptschule empfohlen wurden. Etwa jedes siebte Kind wechselt dort in eine Schulform, von der die Lehrer zunächst abgeraten haben.

Überall Akademiker-Kinder

Typischerweise setzen sich vor allem Akademiker über die Meinung der Grundschullehrer hinweg und schicken ihr Kind auch ohne entsprechende Empfehlung aufs Gymnasium. Dagegen neigen Eltern, die selbst kein Abitur haben, eher dazu, ihr Kind lieber nicht am Gymnasium anzumelden - selbst wenn seine Leistungen dafür sprächen.

Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung hat ermittelt, dass der "Sozialschicht-Effekt" besonders groß ist, wenn beim Übertritt aufs Gymnasium allein der Elternwille zählt. Dann steigt der Einfluss der sozialen Herkunft - und damit die Ungerechtigkeit des Bildungssystems. Bayern und Sachsen könnten sich durch dieses Ergebnis in ihrer harten Linie bestätigt fühlen. Wenn nur nicht das Bauchweh und die Tränen der Viertklässler wären.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: