Checkliste zum Elterngeld-Antrag:Diese Unterlagen brauchen Sie

Wer Elterngeld beantragt, muss nicht nur Fristen einhalten - die Elterngeldstelle will auch bestimmte Unterlagen sehen. Diese Dokumente benötigen Sie, um von der staatlichen Leistung zu profitieren.

Kein Elterngeld ohne die erforderlichen Unterlagen. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Der Anspruch auf Elterngeld beginnt mit dem Geburtstag des Kindes, demzufolge wird Elterngeld pro Lebensmonat des Kindes bezahlt, nicht pro Kalendermonat.

Der Staat zahlt das Geld rückwirkend bis zu drei Monate ab dem Zeitpunkt der Beantragung. Zahlungen von Mutterschaftsleistungen von Krankenkassen, Arbeitgebern u.ä. werden auf das Elterngeld voll angerechnet. Erst wenn die Mutterschaftsleistungen abgegolten sind, kann Elterngeld ausbezahlt werden. Da die Leistungen während des Mutterschutzes taggenau errechnet werden, kann es sein, dass im Überschneidungsmonat schon anteilig Elterngeld überwiesen wird.

Die Elterngeld-Verwaltung ist in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In einigen Regionen sind die Landkreise zuständig, in anderen die Kommunen und manchmal wiederum eigene Behörden. Stadt- oder Kreisverwaltungen können meist Auskunft geben, an welche Adresse der Elterngeldantrag mit den erforderlichen Unterlagen geschickt werden muss.

Diese Dokumente brauchen Sie:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Geburtsbescheinigung des Kindes (mit Verwendungszweck "Elterngeld" bzw. "für soziale Zwecke")
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen bei Nichtselbstständigen, bei Selbstständigen der Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (falls nicht vorhanden: Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum bzw. Erklärung über die Arbeitszeit bei selbstständiger Arbeit
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (vom Arbeitgeber)
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