SZStechendes Argument

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Der Fall erinnert an das umstrittene Kölner Beschneidungsurteil. Einem Dreijährigen Mädchen war ein Ohrloch gestochen worden. Das, so der Richter, könnte Körperverletzung sein.

jetzt-Redaktion

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Text: jetzt-Redaktion - Text: Leonard Goebel, Bild: dpa

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