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SZBGH: Kinder sind für Eltern nur begrenzt unterhaltspflichtig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Unterhaltspflicht von Kindern für ihre mittellosen Eltern weiter eingeschränkt: Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil müssen erwachsene Kinder für die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern kein Vermögen einsetzen, das "für die eigene allgemeine Lebensführung benötigt wird". Gleiches gilt für Vermögen, das "der angemessenen eigenen Altersvorsorge" dient (Aktenzeichen: XII ZR 98/04).
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