jetzttickerEmmely und die 1,31 Euro

„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.
„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz. Illustration: Julia Schubert

Die Kassiererin Emmely hatte ihren Arbeitgeber angeblich um 1,31 Euro betrogen und wurde gefeuert. Wieviel Diebstahl im Büro ist ok?

philipp-mattheis

Vor eineinhalb Jahren, im Februar 2008, verlor Emmely ihren Job. Weil sie Pfandbons im Wert von 1,31 Euro unterschlagen haben soll. Zumindest wirft ihr ehemaliger Arbeitgeber Emmely das vor. Emmely heißt eigentlich Barbara E., ist 51 Jahre alt und war Kassiererin in einer Berliner Kaisers-Filiale. Über 30 Jahre hatte sie dort gearbeitet und sich nichts zu Schulden kommen lassen. Trotzdem wurde sie wegen dieses Diebstahlsverdacht sofort gefeuert. Seitdem klagt Emmely gegen dieses Urteil. Im August 2008 verlor sie eine Klage beim Arbeitsgericht Berlin. Im Februar dieses Jahres wies das Landesarbeitgericht die Klage ab und erklärte gleichzeitig eine Revision des Urteils für unzulässig. In der Begründung hieß es, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Kassiererin nicht mehr gegeben sei. Daran ändere auch die geringe Höhe des Diebstahls nichts. Nun aber hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wiederum dieses Revisionsverbot für unzulässig erklärt. Das bedeutet: Emmely darf weiterklagen.

„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.
„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz. Illustration: Julia Schubert

Rechtlich ist der Fall Emmely aber relativ klar: Wer seinen Arbeitgeber bestiehlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Dem inneren Gerechtigkeitsempfinden aber widerstrebt es, wenn jemand wegen 1,31 Euro seinen Beruf verliert. Es geht also eher um die Verhältnismäßigkeit von Vergehen und Strafe. Nur, wo verläuft diese Grenze? Bis zu welchem Betrag ist es ok, seinen Arbeitgeber zu bestehlen und wann nicht? Darf man Stifte, Papier und Radiergummi klauen, die Pflanze auf dem Schreibtisch nicht?

Text: philipp-mattheis - Foto: ddp

Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur Startseite

Mehr zum Thema

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: