GesellschaftDie Kirche des fliegenden Spaghettimonsters scheitert vor Gericht

Fotos: dpa

Auch weiterhin dürfen keine Schilder am Ortseingang Templin angebracht werden.

Im Streit um die Hinweisschilder zur Nudelmesse in Templin hat heute das Landgericht Frankfurt entschieden: Auch in Zukunft darf die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters ihre Schilder nicht gleichberechtigt neben den Hinweisen auf christliche Gottesdienste anbringen.

Der Verein hatte zuvor darauf bestanden, dass er mit dem Landesbetrieb Straßenwesen in Gegenwart des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert eine Vereinbarung getroffen hätte, die das Aufstellen der Schilder erlaubt. Der Landesbetrieb hatte das in der vergangenen Woche bestritten, die Vereinbarung sei gekündigt worden und nicht von Dauer. Es stand Aussage gegen Aussage.

Im Vorfeld hatte der Verein der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters angekündigt, bei einem Scheitern in die nächste Instanz zu gehen. "Und das machen wir jetzt auch. Eine solche Vereinbarung kann man nicht einfach kündigen, wenn man keine Lust mehr darauf hat", sagte der Vorsitzende Rüdiger Weida alias Bruder Spaghettus gegenüber jetzt.

qli

Die Vorgeschichte zum Nudelmessen-Streit:

Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur Startseite

SZ JetztReligion
:Das Spaghettimonster verklagt das Land Brandenburg

Quatsch mit Soße - und einem ziemlich ernsten Kern.

Von Friedemann Karig

Mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: