Süddeutsche Zeitung

Zwischenfall bei Hirntod-Diagnose:Experten beklagen "Täuschung der Öffentlichkeit"

Nur eine kleine Unzulänglichkeit in der Dokumentation? Experten kritisieren den Umgang der Verantwortlichen mit der überaus fragwürdigen Hirntod-Diagnose in Bremerhaven. Der Fall macht deutlich, wie groß die Unsicherheiten in Sachen Hirntod sind.

Von Christina Berndt

Im Fall der fragwürdigen Hirntod-Diagnose von Bremerhaven werfen Experten der Überwachungskommission Intransparenz vor. Die Kommission muss nach dem Transplantationsgesetz die Organspende und die Organverteilung überwachen und ist bei der Bundesärztekammer (BÄK) angesiedelt. Sie hatte am Montag mitgeteilt, eine Organspenderin in Bremerhaven sei nach Einschätzung mehrerer Experten, die den Fall im Nachhinein geprüft hätten, hirntot gewesen, als die Entnahme ihrer Organe plötzlich abgebrochen wurde. Es habe aber "Unzulänglichkeiten in der Dokumentation" gegeben.

"Ich fühle mich durch diese Interpretation getäuscht", sagt der Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis, der lange in der Organspende aktiv war. Schließlich sei ein Atemtest nicht gelungen. "Wenn eine Untersuchung schiefläuft, kann man das nicht als Dokumentationsfehler abtun." Das sieht auch der Hamburger Neurochirurg Christoph Goetz so: "Es hat klare Handlungsfehler gegeben." Und der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, spricht von "Täuschung der Öffentlichkeit". Die Überwachungskommission äußerte sich am Donnerstag auf Anfrage nicht dazu, weshalb sie in ihrer Stellungnahme nur "Unzulänglichkeiten in der Dokumentation" erwähnt hatte.

Der Arzt Stefan Schmidt-Troschke, der sich mit dem Verein Gesundheit Aktiv unter dem Motto "Wir wollen ALLES wissen!" für eine "ehrliche Aufklärung über Organspende" einsetzt, betont: "Die Transplantationsmedizin braucht eine Transparenzoffensive. Dazu gehört, dass mit Fehlern offen umgegangen wird." Auch die Problematik um Definition und Diagnose des Hirntodes müsse Teil dieser Aufklärung sein.

In Bremerhaven hatten Ärzte den wichtigen Apnoe-Test nicht nach den dafür vorgesehenen Regeln abgeschlossen: Dieser zeigt, ob es bei einem Patienten zum Atemstillstand gekommen ist. Mediziner prüfen das, indem sie die Beatmung abstellen oder auf ein Minimum reduzieren und so den Atemanreiz erhöhen. Wenn der Kohlendioxidgehalt im Blut auf mindestens 60 mm Hg ansteigt und immer noch keine Eigenatmung einsetzt, liegt ein Atemstillstand vor.

In Bremerhaven konnten die Ärzte nach Informationen der Süddeutschen Zeitung den Test nicht fortsetzen, ohne die Spenderin zu gefährden. Sie beendeten ihn deshalb knapp davor, bei 58 mm Hg. In den Richtlinien heißt es aber unmissverständlich, ein korrekt durchgeführter Atemtest sei "für die Feststellung des Hirntodes obligatorisch."

Der Atemtest ist allerdings nur eine von mehreren Untersuchungen. So wird auch geprüft, ob die Pupillen nicht mehr reagieren, das Gleichgewichtsorgan seinen Dienst eingestellt hat und es keine vom Gehirn gesteuerten Reflexe mehr gibt. "Wenn alle anderen Tests in Bremerhaven den Hirntod festgestellt haben, ist es wahrscheinlich, dass die Patientin tot war", sagt der Neurochirurg Goetz. "Aber wir dürfen die Richtlinien für diese wichtige Diagnose nicht aufweichen." Auf Ergebnisse einzelner Tests zu verzichten, sei nur dann möglich, wenn ein Pool erfahrener Fachleute in Zweifelsfällen zu Rate gezogen würde. "Wenn die Überwachungskommission diesen Fall so zu den Akten legt, untergräbt sie ihre eigenen strengen Richtlinien", sagt der Chirurg Gubernatis. "Dann können sich Organspender offenbar auf nichts mehr verlassen."

Der Patientenschützer Brysch appelliert an die Ärztekammer, die Richtlinien für die Feststellung des Hirntods deutlich zu verschärfen. "Dort darf man jetzt nicht die Augen schließen vor den Realitäten", sagt er. Schließlich liegen der BÄK, wie diese am Mittwoch mitteilte, derzeit elf Fälle unklarer Hirntod-Diagnosen zur Prüfung vor. "Wir brauchen auf diesem Gebiet höchstes Niveau, um Menschen dazu zu gewinnen, Organspender zu werden", sagt Brysch. Je laxer Zweifelsfälle interpretiert würden, desto mehr untergrabe man das Vertrauen in das System. Brysch hatte bereits Anfang der Woche die Gründung von Kompetenzteams gefordert, die einer staatlichen Stelle wie dem Robert-Koch-Institut angehören und die Hirntoduntersuchung vornehmen sollten.

Denn der Fall von Bremerhaven macht auch deutlich, wie groß die Unsicherheiten aller Beteiligten in Sachen Hirntod sind: Nachdem das Krankenhaus die Organspenderin an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) gemeldet hatte, stimmte der erste Organspende-Koordinator der DSO nach Prüfung aller Unterlagen der Explantation zu. Die Chirurgen setzten ihre Skalpelle an. Doch dann war bei der DSO Schichtwechsel. Der nun zuständige Koordinator blies die Entnahme nach einem Blick in die Akten ab. Die DSO hat den Fall der Überwachungskommission gemeldet und äußert sich derzeit nicht dazu.

Fälle wie der von Bremerhaven sind aus mehreren Gründen tragisch: Erstens torpedieren sie das Vertrauen in die Organspende - und auch deren Vertrauenswürdigkeit. Zweitens gehen durch die Unzulänglichkeiten bei der Hirntodfeststellung Organe verloren; die Patienten, die zum Teil verzweifelt auf ein lebensrettendes Organ warten, gehen leer aus, wenn Organspenden aufgrund fehlerhafter Tests abgebrochen werden müssen. Und drittens handelte es sich bei der Organspenderin in Bremerhaven nach Informationen der Ärzte-Zeitung um ein Unfallopfer. Die Frau soll einen Organspendeausweis besessen haben. Es war also ihr schon zu Lebzeiten formulierter Wunsch, nach ihrem Hirntod anderen Menschen mit ihrem Herzen oder ihrer Leber ein nicht zu bezahlendes Geschenk zu hinterlassen. Dieser Wunsch erfüllte sich wegen unglücklicher Pannen nicht.

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SZ vom 16.01.2015
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