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Unterlassene Maßnahmen:Arzt nach Tod eines Kindes zu Geldstrafe verurteilt

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Freiberg (dpa/sn) - Nach dem Tod eines Siebenjährigen im Mai 2017 hat das Amtsgericht Freiberg einen Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er medizinische Maßnahmen unterlassen hat, was im weiteren Verlauf der Behandlung zum Tod des Kindes führte, wie eine Gerichtssprecherin informierte.

Der Junge war am Pfeifferschen Drüsenfieber erkrankt und damals ins Kreiskrankenhaus Freiberg gebracht worden. Die Anklage hatte dem Arzt vorgeworfen, Maßnahmen wie das Verlegen eines Tubus oder die rasche Verlegung in eine Klinik mit Kinderintensivstation unterlassen zu haben. Das Kind war später aufgrund von Komplikationen im Dresdner Universitätsklinikum gestorben.

Der Arzt muss nun 100 Tagessätze zu 150 Euro zahlen - insgesamt also 15.000 Euro. In dem seit Herbst laufenden Prozess habe er sich kooperativ gezeigt und den Tod des Kindes bedauert, so das Gericht. Eine mitangeklagte Ärztin wurde dagegen freigesprochen.

Das Urteil vom Freitag ist den Angaben nach noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230203-99-462159/2

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