Sind die 15 Monate abgelaufen, können Flüchtlinge theoretisch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. In der Praxis allerdings mangelt es an Dolmetschern und vor allem an Psychotherapeuten. Die niedergelassenen Therapeuten, die von den Krankenkassen anerkannt werden, haben in vielen Regionen auch ohne die Notleidenden aus den Kriegsgebieten lange Wartelisten.
Psychosoziale Zentren versuchen die Lücke zu füllen. Mit ihren begrenzten Mitteln konnten sie im vergangenen Jahr allerdings lediglich vier Prozent der kranken Flüchtlinge behandeln. Kalkuliert man mit den wesentlich höheren Zahlen dieses Jahres, dürfte die Rate der therapierten Flüchtlinge auf unter ein Prozent sinken, warnt die Kammer.
"Die ankommenden Flüchtlinge benötigen nicht nur eine Unterkunft und Lebensmittel, sondern auch eine medizinische Versorgung", mahnt Munz. Er fordert, dass Gutachter qualifiziert und Dolmetscher Standard bei der medizinsichen Betreuung von Flüchtlingen werden. Zudem sollten die Krankenkassen künftig für die Therapien in den psychosozialen Zentren aber auch in Privatpraxen zahlen. In solchen Praxen arbeiten Therapeuten, die zwar qualifiziert sind, aber keine Kassenzulassung haben.
Psychotherapeuten sind entweder Mediziner mit einer entsprechenden Facharztausbildung oder Psychologen (in selteneren Fällen auch Pädagogen) mit einer staatlich anerkannten Zusatzausbildung. Nur diese Berufsgruppen dürfen die Bezeichnung Psychotherapeut tragen. Heilpraktiker gehören nicht dazu.
Psychologische Psychotherapeuten dürfen - anders als die ärztlichen Therapeuten - keine körperlichen Untersuchungen durchführen und keine Rezepte oder Krankschreibungen ausstellen.
Die meisten niedergelassenen Psychotherapeuten haben eine Kassenzulassung, das heißt, sie können Kassenpatienten behandeln und direkt mit den Kassen abrechnen. Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung können eine Privatpraxis eröffnen und Privatpatienten behandeln. In Ausnahmefällen übernehmen die Kassen aber auch die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis - etwa, wenn kein anderer Therapeut Plätze frei hat und der Kranke nicht warten kann.