Süddeutsche Zeitung

Strengere Regeln für Hirntod-Diagnose:"Es sollte jemand machen, der viel vom Gehirn versteht"

Mediziner fordern strengere Regeln für die zuletzt umstrittene Hirntod-Diagnose im Krankenhaus: Medizinische Fachgesellschaften wollen Ärzte demnächst besser dafür ausbilden. Eine einwandfreie Diagnose ist wichtig für das Vertrauen in die Organspende.

Von Christina Berndt

Drei medizinische Fachgesellschaften fordern eine bessere Ausbildung von Ärzten, die mit der Aufgabe betraut werden, einen Hirntod festzustellen. Grundsätzlich handele es sich bei der Hirntoddiagnostik um ein sehr sicheres Verfahren, betonen die Deutsche Gesellschaft für Neurologie, die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie und die Deutsche Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin in einer gemeinsamen Stellungnahme. Aber diese Todesfeststellung sei eben nur dann unzweifelhaft, wenn sie "auch nach den geltenden Kriterien durchgeführt wird". Um dies zu gewährleisten, sollten die Anforderungen an die zuständigen Ärzte höher sein als bisher.

Die drei Fachgesellschaften fordern, dass zumindest einer der beiden untersuchenden Mediziner "ein Neurologe oder Neurochirurg mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin sein sollte" - der zudem "regelmäßige praktische Erfahrung in der Hirntodbestimmung" hat. Das wäre eine deutliche Verschärfung der bisher geltenden Bestimmungen. Der Schritt folgt auf zwei SZ-Berichte, die aufgezeigt hatten, dass zwischen Mai 2011 und März 2013 in mindestens acht Fällen bei der Hirntodfeststellung von potenziellen Organspendern Fehler gemacht wurden.

Schärfere Regeln verlangt

Um den Hirntod festzustellen, müssen sämtliche Funktionen des Organs ausgefallen sein. "Überprüfen sollten das Fachärzte, die auch speziell für dieses Organ ausgebildet sind, und nicht etwa Kardiologen oder Nephrologen", sagt Cornelius Weiller, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und Direktor der Neurologischen Universitätsklinik in Freiburg. "Es sollte jemand machen, der viel vom Gehirn versteht."

Bislang wird in den Richtlinien nur "eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen" verlangt. Zwei solche Ärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen, bevor ein Totenschein ausgestellt werden darf und der Patient Organspender werden kann. Einen Hirntoten müssen diese Ärzte zuvor nie gesehen haben. Sie müssen noch nicht einmal bei einer solchen Diagnose dabei gewesen sein.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin, Andreas Ferbert, kritisiert: "Wir haben an unserem Krankenhaus einen exzellenten kardiologischen Oberarzt mit viel Erfahrung in der Behandlung von Intensivpatienten, die infolge eines Herzinfarkts auch häufig eine Hirnschädigung erlitten haben", so der Direktor der Neurologischen Klinik am Klinikum Kassel. "Dieser Arzt erfüllt somit alle bisher geforderten Kriterien für die Hirntoddiagnostik - und doch ist er mit dieser Untersuchung schlicht nicht vertraut." Zumindest einer der beiden Untersucher brauche daher mehr als die bislang geforderte Erfahrung.

Die Berichte über Fehler bei der Hirntodfeststellung hätten ihn "erschüttert", sagt Ferbert, der selbst Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer ist, die die Richtlinien zur Hirntodfeststellung derzeit überarbeitet. Er werde sich dort für ein Mehr an Qualitätssicherung einsetzen: "Wir müssen alles dafür tun, dass solche Fehler nicht passieren."

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SZ vom 07.03.2014/rus
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