Süddeutsche Zeitung

Sterbehilfe:Worum es in der Debatte geht

In der Diskussion um die Sterbehilfe geht vieles durcheinander. Warum und worüber sie geführt wird - und worüber nicht.

Von Berit Uhlmann

"Man diskutiert im Brustton der Überzeugung, aber in bemerkenswerter Unkenntnis der Fakten", kritisierte der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio vor kurzem die Sterbehilfe-Debatte. In der Tat gehen viele der Begriffe, viele der Beispiele durcheinander. Worum also geht es in der aktuellen Diskussion?

Streng genommen nicht um die Sterbehilfe. Die Bezeichnung wird gewöhnlich als Oberbegriff gebraucht und umfasst alle Möglichkeiten, wie ein Sterbewunsch erfüllt werden kann. Dazu gehört im einfacheren Fall, dass ein Arzt auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet. Er legt beispielsweise einem Patienten, der nicht selbst essen kann, keine Magensonde - auch wenn dies den Tod zur Folge hat. Der Arzt handelt in diesem Fall legal, er ist sogar zu diesem Verzicht verpflichtet, sofern der Patient es unmissverständlich wünscht und beispielsweise in einer Patientenverfügung niedergelegt hat. Daran wird sich nichts ändern.

Am anderen Ende der Möglichkeiten steht das aktive Eingreifen des Arztes. In diesem Fall würde der Mediziner beispielsweise dem Kranken eine Giftspritze setzen. Nach deutschem Recht handelt es sich dabei - anders als in den Niederlanden - um Tötung auf Verlangen und somit um eine Straftat. Auch dies wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern. Eine Zulassung der Tötung auf Verlangen steht gar nicht zur Debatte.

Die derzeitige Diskussion dreht sich um einen Mittelweg zwischen den beiden Polen: den ärztlich assistierten Suizid. Dabei hilft der Arzt dem Patienten, aus dem Leben zu scheiden, aber der Kranke tut den letzten Schritt. Nach derzeitiger Rechtslage ist es Medizinern erlaubt, dem Patienten ein tödliches Medikament bereitzustellen, die Einnahme des Mittels zu dulden und nicht einzugreifen, um den Patienten zu retten. Voraussetzung ist, dass der Sterbewillige geistig klar und psychisch gesund ist und ihm seine Alternativen bekannt sind. "Die aktuelle Rechtslage ist klar", sagt der Medizinrechtsanwalt Wolfgang Putz. Warum also die aktuelle Diskussion?

Vier Vorschläge liegen dem Bundestag vor

Zwei Entwicklungen haben die erneute Debatte befeuert. Zum einen drängen Vereine auf den Markt, für die die Suizidbeihilfe ein Geschäftsmodell ist. Einige von ihnen hätten "sich selbst in ein schiefes Licht manövriert, indem sie sogar psychisch Kranken den Suizid ermöglichen, die Suizidhilfe an hohe Geldforderungen koppeln oder mitunter Menschen zum Suizid drängen", sagt der Medizinethiker Ralf Jox. Zum anderen gibt es große Unsicherheiten unter Ärzten. Sie sind auch ihrem Standesrecht verpflichtet, haben sich jedoch nicht auf bundesweit einheitliche Regelungen einigen können. Es gelten derzeit verschiedene standesrechtliche Vorgaben in verschiedenen Regionen Deutschlands.

Nun soll die Politik Klarheit schaffen. Vier Gesetzentwürfe liegen dem Bundestag derzeit vor, eine Entscheidung wird für November erwartet. Dem restriktivsten Vorschlag zufolge soll die Suizidbeihilfe komplett verboten und mit Haftstrafen belegt werden. Ein zweiter Vorschlag plädiert für das Verbot jeglicher wiederholter und gewerbsmäßiger Sterbehilfe. Auch nicht kommerziell arbeitende Vereine wären davon betroffen. Ein dritter Vorschlag will nur die eindeutig auf Kommerz abzielenden Anbieter der Suizidbeihilfe verbieten. In dem vierten Vorschlag geht es nicht um Verbote, sondern darum, die Rolle der Ärzte zu stärken und ihnen die Suizidbeihilfe ausdrücklich zu gestatten.

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Quelle:
SZ vom 08.10.2015
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