Sterbehilfe:Recht auf Sterben - aber wie?

Lesezeit: 3 min

Bei einer Regelung des assistierten Suizids muss immer auch die Prävention mitbedacht werden. (Foto: Rainer Jensen/picture alliance / dpa)

Manche Schwerkranke wollen sterben. Der Zugang zu tödlichen Medikamenten wird ihnen bislang aber verwehrt. Ein Diskussionspapier der Nationalakademie Leopoldina hat Vorschläge erarbeitet, wie sich das ändern lässt.

Von Christina Berndt

Es gibt ein Recht auf Sterben. Und dieses schließt die Freiheit ein, hierfür auch Dritte in Anspruch zu nehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 festgestellt. Der Wunsch von Menschen, sterben zu wollen, sei als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren, urteilten die Richter. Und deshalb haben diese Menschen auch ein Anrecht auf Medikamente, die einen schmerzfreien Suizid ermöglichen.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusSigrid Nunez: "Was fehlt dir?"
:Traurig im Superlativ

Was passiert, wenn klar wird, dass die Liebe nicht hält? Bestsellerautorin Sigrid Nunez' beschreibt den besonderen Schmerz, der einen ergreift, wenn klar wird: Alles wird einmal enden.

Von Johanna Adorján

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: