Was früher in Deutschland kaum möglich war, ist seit einigen Jahren legal: Wenn Menschen sterben wollen, dürfen sie dafür assistierten Suizid in Anspruch nehmen. Mehrere Sterbehilfeorganisationen bieten mittlerweile diese Form des begleiteten Aus-dem-Leben-Gehens an. Allerdings gibt es eine unabdingbare Voraussetzung: Wer Suizid-Assistenz möchte, muss dies frei verantwortlich und aus eigenem Willen tun. Seine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit darf nicht eingeschränkt sein.
Das Problem ist: Einer der größten Angriffe auf die Autonomie von Menschen ist das Auftreten von Demenz. Denn mit fortschreitender Erkrankung können Menschen nicht mehr freiverantwortlich entscheiden. Doch gerade mit Demenz möchten viele Menschen nicht mehr leben. Jedenfalls denken sie das, solange sie noch gesund sind. Und sie fragen sich daher, ob sie überhaupt noch eine Chance auf assistierten Suizid haben, wenn bei ihnen erst einmal Alzheimer oder eine andere neurodegenerative Erkrankung ausgebrochen ist.
Tatsächlich ist das Vorliegen einer Demenz für den Wunsch nach einem assistierten Suizid in der Praxis ein Problem, sagte der Philosoph Dieter Birnbacher, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), während eines SZ-Gesundheitsforums zum Thema „Sterbehilfe – ein guter Tod?“. Denn etwa vom mittleren Stadium an seien Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit nicht mehr klar gegeben. Einem in dieser Phase gestellten Antrag dürfe nicht gefolgt werden.
Die Folgen sind an der Statistik abzulesen: „Nur in zwei Prozent aller Fälle von assistiertem Suizid wird Demenz als die zugrundeliegende Erkrankung genannt“, sagte Birnbacher. „Das ist angesichts der verbreiteten Angst, in diesem Zustand anderen Menschen und ihren Entscheidungen hilflos ausgeliefert zu sein, eine verschwindend geringe Zahl.“ Die Angst vorm Leben mit Demenz sei heutzutage sogar größer als bei Krebserkrankungen, die in früheren Jahrzehnten im Vordergrund standen, wenn Menschen den Wunsch nach Sterbehilfe ausdrückten.
Aber wie ist die Situation, wenn Menschen schon in gesunden Jahren eine Patientenverfügung ausfüllen, wonach sie assistierten Suizid wünschen, falls sie dement werden? „Rein rechtlich kann eine Patientenverfügung bei einem demenzkranken Patienten sehr wohl greifen“, sagte die Palliativmedizinerin Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, während des SZ-Gesundheitsforums. „Sie gilt besonders dann, wenn ein Mensch eines Tages nicht mehr selbst entscheiden kann. Genau für diesen Zustand ist die Patientenverfügung ja da.“
Anders als etwa die Entscheidung über die Fortführung einer Therapie und über lebensverlängernde Maßnahmen sei die Entscheidung über einen assistierten Suizid aber eine spezielle, sagte Bausewein. Denn für einen solchen Tod entscheiden sich Menschen üblicherweise nach Jahren der Auseinandersetzung mit dem Thema aus sehr individuellen Motiven – weil sie ihr Leben nicht mehr für lebenswert halten oder nicht von anderen abhängig werden wollen. Wer aber könnte entscheiden, dass dieser Zeitpunkt bei einem dementen Patienten eingetreten ist? „Der in der Patientenverfügung genannte Bevollmächtigte müsste bewerten, ob der demenzkranke Patient sein Leben in diesem Moment wirklich nicht mehr als lebenswert empfindet“, sagte Bausewein. „Und dann müsste dieser Dritte auch noch die Infusion aufdrehen.“ Diese Verantwortung sei kaum zu tragen.
Ärzte versuchen herauszufinden, was der natürliche Wille des Patienten ist
Die Lösung, die Ärzte und Pflegekräfte oftmals anwenden: Sie versuchen aus dem Verhalten und den Äußerungen von demenzkranken Patienten zu schließen, was wohl deren „natürlicher Wille“ sei. Essen sie noch gerne? Wirken sie insgesamt stabil und fröhlich? Patientenverfügungen würden von Ärzten oft dann nicht mehr befolgt, wenn sie mit dem, was sich aus dem Verhalten des Patienten schließen lässt, nicht übereinstimmen, sagte Dieter Birnbacher: wenn also eine Patientenverfügung verlangt, im Falle einer fortgeschrittenen Demenz kein Antibiotikum mehr gegen eine Lungenentzündung zu geben, der demente Patient aber anders, als er es einst selbst erwartet hatte, deutlichen Lebens- und Überlebenswillen zeigt.
Deshalb sei die Chance, dass einer Patientenverfügung gefolgt wird, in der etwa vorab festgelegt wurde, dass ein Mensch assistierten Suizid erhalten möchte, wenn er seine Verwandten nicht mehr erkennt, relativ schlecht. „In der Praxis gibt es da sehr viele Probleme, auch wenn eine solche Verfügung rechtlich eigentlich Bestand haben müsste“, sagte Birnbacher. So schwankt das Erkennen von Verwandten im Laufe der Zeit. An manchen Tagen geht es schlecht, dann aber wieder besser. Wer will da wann die finale Entscheidung fällen?
Anders ist die Situation zum Teil im Ausland. So ist es in den Niederlanden und in der kanadischen Provinz Quebec ausdrücklich möglich, dem einst erklärten Willen aus Patientenverfügungen zu folgen. In den Niederlanden seien schon Menschen getötet worden, obwohl sie sich im dementen Zustand wehrten, so Bausewein. Das seien aber extreme Einzelfälle, betonte Birnbacher.
In Deutschland hingegen müssten sich Menschen, die ein Weiterleben in fortgeschrittener Demenz verhindern wollen, möglichst noch im Frühstadium, wenn sie also nur unter milden kognitiven Beeinträchtigungen leiden, für den assistierten Suizid entscheiden. So besteht durch die aktuelle Rechtsauslegung die Gefahr, dass sich Menschen mithilfe des assistierten Suizids früher das Leben nehmen, als sie es eigentlich wollen – aus Sorge, dass es später nicht mehr geht.
Bei mittelgradiger Demenz hänge es hingegen vom Einzelfall ab, sagte Dieter Birnbacher. „Man kann hier keine pauschalen Urteile fällen.“ Wenn Unklarheiten bestehen, werde immer ein Gutachten eingeholt. Leider gebe es viele tragische Fälle, in denen aufgrund einer sich schnell entwickelnden Demenz bei einem Antragsteller ein assistierter Suizid nicht mehr infrage kommt.
Eigentlich habe das Bundesverfassungsgericht sehr gut daran getan, die Freiheit des Willens und die Autonomie der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, sagte Birnbacher. Es gehe eben nicht darum, ob ein Mensch krank genug sei, um den Wunsch nach assistiertem Suizid akzeptiert zu bekommen, sondern allein um den wohlüberlegten Willen, sein Lebensende selbst zu gestalten. Somit würden in der Regel eben keine Dritten mit dem Urteil über den Wert oder die Qualität eines Lebens betraut, sagte auch Bausewein. Der deutsche Weg ist damit nach Birnbachers Ansicht einzigartig – und habe einen moralisch festen Grund. Nur entsteht daraus ausgerechnet beim Angst-Thema Demenz ein manifestes Dilemma.

