Schwerin (dpa/mv) - Unmittelbar vor der Landtagssondersitzung am Donnerstag zum künftigen Umfang mit den Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern zeichnen sich nun doch Lockerungen für die Tourismusbranche ab. Dem Vernehmen nach soll die 3G-Regel in der Gastronomie nicht bis zum 27. April beibehalten werden, sondern vor dem Osterfest Mitte April auslaufen. „Sollte es zum in Aussicht gestellten Beschluss des Landtages kommen, wäre es das richtige Signal an die gesamte Tourismusbranche. Die Politik trägt den berechtigten Sorgen der Wettbewerbszerrung im Norden Rechnung“, erklärte Sven Müller vom Unternehmerdachverband VU. Er äußerte die Erwartung, dass Gastronomie, Beherbergungsgewerbe und Einzelhandel gleichermaßen davon profitieren werden.
Am Mittwoch hatten die drei Industrie- und Handelskammern in einer gemeinsamen Mitteilung vor einer Benachteiligung der Tourismus-Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gewarnt, sollten grundlegende Corona-Schutzmaßnahmen verlängert werden. Sie verwiesen darauf, dass im benachbarten Schleswig-Holstein schon seit dem 19. März keine 3G-Zugangsbeschränkung mehr für Hotelgäste und Restaurantbesucher bestehe.
Wegen des anhaltend hohen Infektionsgeschehens im Nordosten kommt der Landtag am Vormittag zu einer weiteren Sondersitzung zusammen. Die Landesregierung hat dazu einen Antrag eingebracht, nach dem wesentliche Schutzmaßnahmen wie etwa die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte bei Restaurantbesuchen bis Ende April weiter gelten sollen. Dazu sollen alle sechs Kreise und die beiden kreisfreien Städte zu Hotspots erklärt werden.
Am Mittwoch meldete das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) mit 9180 Corona-Ansteckungen einen neuen Tageshöchstwert für Mecklenburg-Vorpommern. Die Sieben-Tage-Inzidenz wurde mit 2422,4 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen angegeben. Damit verzeichnet Mecklenburg-Vorpommern weiterhin die höchste Inzidenz aller Bundesländer.
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