Schleswig (dpa/lno) - Mehrere Antragsteller sind vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht mit ihrem Anliegen gescheitert, trotz der Verfügung des Landes wegen der Corona-Pandemie in ihren Nebenwohnungen im nördlichsten Bundesland bleiben zu dürfen. Die erste Kammer in Schleswig entschied im Eilverfahren, dass sie abreisen müssen. Das teilte das Gericht am Sonntag mit.
Die Antragsteller, deren Erstwohnsitze außerhalb Schleswig-Holsteins liegen, halten sich derzeit in ihren Zweitwohnungen in Ostholstein und Nordfriesland auf.
Wegen der Eilbedürftigkeit habe die Kammer die Entscheidung auf eine weitergehende Interessenabwägung gestützt, hieß es in der Mitteilung. Demnach überwiege das private Interesse der Antragsteller das öffentliche Interesse am Schutz vor der weiteren Verbreitung des Virus nicht.
Die Antragsteller hätten zudem keine Gründe genannt, die eine Nutzung ihrer Hauptwohnungen im Einzelfall als unzumutbar erscheinen ließe. Gegen den Beschluss können sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. (Aktenzeichen 1 B 10/20, 1 B 11/20, 1 B 12/20, 1 B 13/20, 1 B 14/20)
Am Freitag hatte die Landesregierung alle Besitzer von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein zur Abreise aufgefordert. Angesichts der Corona-Pandemie verbiete sich auch eine Anreise zu einer Zweitwohnung in den Norden, hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) gesagt. Ziel aller Maßnahmen müsse es sein, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.