Psychiatrie:Angst vorm Kuckucksnest

Der Fall Gustl Mollath hinterlässt einmal mehr den Eindruck, man könne ganz schnell in "die" Psychiatrie hineingeraten und dann jahrelang bleiben. Die Realität sieht etwas anders aus. Wie kommt man in eine psychiatrische Einrichtung - und wie wieder raus?

Von Christian Weber

Psychiatrie: Fast schon reflexhaft wird im Fall Mollath auf Milos Formans Film "Einer flog über das Kuckucksnest" verwiesen, der die Psychiatrie der 1970er-Jahre als menschenverachtendes System inszeniert.

Fast schon reflexhaft wird im Fall Mollath auf Milos Formans Film "Einer flog über das Kuckucksnest" verwiesen, der die Psychiatrie der 1970er-Jahre als menschenverachtendes System inszeniert.

(Foto: Fotoreport United Artists/picture alliance / dpa)

Manche Menschen überrascht es zu hören, dass psychiatrische Kliniken üblicherweise über offene Türen verfügen. Tatsächlich kommt man dort leichter rein und raus als in ein normales Bürogebäude. Die meisten Patienten bleiben dort nur wenige Wochen, in schweren Fällen Monate. Schon wegen des Kostendrucks sinkt die durchschnittliche Verweildauer seit Jahren.

Erwähnenswert ist hierbei auch, dass in Europa epidemiologischen Studien zufolge etwa 30 Prozent der Menschen einmal im Jahr unter psychischen Problemen leiden. Dennoch ist es gerade mithilfe der Psychiatrie gelungen, die Anzahl der Suizide in Deutschland seit 1980 von jährlich 18.000 auf derzeit 10.000 zu reduzieren.

Man muss diese Tatsachen ins Gedächtnis rufen, wenn man derzeit manche Meinung zum Fall Gustl Mollath hört, der - womöglich wegen eines Justizirrtums - in "der Psychiatrie" gelandet sei. Da ist die Rede von "der" Psychiatrie, in die man hineingeraten kann und wo man dann Jahre bleibt. Fast schon reflexhaft wird dann auf Milos Formans Film "Einer flog über das Kuckucksnest" verwiesen, der die Psychiatrie der 1970er-Jahre als menschenverachtendes System inszeniert. Mit der Realität von heute das wenig zu tun.

Es fängt schon damit an, dass Patienten in aller Regel frei entscheiden, ob sie sich einer stationären Therapie unterziehen wollen. Eine - notfalls auch erzwungene - Einweisung in eine geschlossene Station durch die Polizei erfolgt nur dann, wenn ein Arzt einem psychisch erkrankten Menschen eine akut große Suizidgefahr bescheinigt oder befürchtet, dass dieser andere gefährdet. Spätestens am Folgetag muss das zuständige Gericht eine solche Noteinweisung bestätigen, die häufig Schizophrene oder Manisch-Depressive betrifft.

Im schlimmsten Fall werden sie mit Medikamenten sediert oder auf einem Bett fixiert. Das sieht nicht schön aus, aber lässt sich mitunter kaum vermeiden. Dabei sind auch geschlossene Psychiatrien keine Gefängnisse; sie unterscheiden sich von normalen Stationen vor allem durch die verschlossene Zugangstür und eine dauernde Überwachung. Außerdem bleiben die meisten Betroffenen dort nur für relativ kurze Krisenphasen.

Diese wenig skandalöse Situation ändert sich auch nicht dadurch, dass die derzeitige psychiatrische Diagnostik unbefriedigend ist. Die aktuellen Diagnosekataloge bieten reine Symptom-Checklisten an. Eine Depression diagnostiziert ein Arzt bereits dann, wenn er fünf von neun möglichen Symptomen ankreuzt. Das ist vermutlich ein unterkomplexer Ansatz zur Erfassung der menschlichen Psyche, begünstigt aber nicht eine voreilige Abschiebung in die Psychiatrie. Da geht es ja eher um die allgemeine Situation: Kommt ein Mensch noch alleine zurecht? Hat er soziale Unterstützung? Ist er suizidal?

Erfahrene Forensiker fehlen in Deutschland

Schwieriger wird es bei der Einweisung in die forensische Psychiatrie oder Maßregelklinik. Hier sitzen zu einem großen Teil schwere Gewalt- und Sexualstraftäter hinter hohen Mauern, Panzerglas und Stacheldraht. Sie haben bereits Morde und Vergewaltigungen begangen, wurden aber wegen einer einschlägigen psychischen Störung für nicht oder vermindert schuldfähig erklärt. Wegen ihrer vermuteten Gefährlichkeit werden sie aber auf unbestimmte Zeit verwahrt. Genau dies ist auch Mollath passiert, der nach der ursprünglichen Ansicht des Gerichts seiner Frau schwere Körperverletzungen zugefügt hatte und unter Wahnvorstellungen leidet.

Gustl Mollath

Der aus Nürnberg stammende Gustl Mollath ist seit mehr als sechs Jahren in der Psychiatrie untergebracht. Eventuell wird sein Fall demnächst erneut begutachtet.

(Foto: dpa)

Hier stehen die Psychiater vor einer eigentlich unlösbaren Aufgabe, zu der es in unserem Rechtssystem aber keine Alternative gibt: Sie müssen voraussagen, ob ein Mensch in Zukunft gefährlich sein wird. Noch gibt es keine Bluttests oder Hirnbilder, die zuverlässig auf das Risiko schließen lassen. Selbst eine einfach zu diagnostizierende schizophrene Störung bedeutet keinesfalls, dass ein Betroffener prinzipiell gefährlich sein muss.

Menschliches Verhalten ist nur begrenzt vorhersagbar. Dennoch handelt es sich bei der forensischen Prognostik nicht um Wahrsagerei. In den letzten Jahrzehnten hat die Wissenschaft Standards entwickelt, mit denen sich nachvollziehbare Voraussagen machen lassen. So kann der Experte durch das Studium der Akten ein Tatmuster erkennen, das auf Persönlichkeit und Verhaltensneigungen schließen lässt. Es gibt statistisch validierte Prognoseinstrumente, mit denen sich das durchschnittliche Rückfallrisiko grob abschätzen lässt.

In langen Gesprächen wird der erfahrene Gutachter herausfinden, ob etwa ein Totschlag nur Folge einer einmaligen, unglücklichen Beziehungskonstellation war oder ob mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Folgetaten zu erwarten sind. Wer sich in seiner Biografie, seinem Tatmuster, in den Checklisten und vor allem im Gespräch als hochgradiger Psychopath erweist, der sollte nicht mehr frei kommen.

Das Problem ist eher der Graubereich der unklaren Fälle, wo ein Täter weder völlig harmlos noch hochgradig gefährlich erscheint. Manche Studien lassen vermuten, dass unsichere Experten im Zweifel vorsorglich für das Wegschließen plädieren. Stichproben zeigen, dass viele Gutachten noch nicht mal den Mindeststandards genügen. Offenbar fehlt es in Deutschland immer noch an erfahrenen Forensikern. Dennoch muss ein unbescholtener Bürger nicht befürchten, dass er plötzlich hinter den Gittern der Maßregelklinik landet. Und schon gar nicht sollte er sich vor einem Aufenthalt in der psychiatrischen Station eines Allgemeinkrankenhauses fürchten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: