Präimplantationsdiagnostik:Fruchtloses Gesetz

"Die Patienten leiden, weil wir nun ein Gesetz haben, das nicht anwendbar ist". Vor einem Jahr wurde die PID beschlossen. Doch das Gesundheitsministerium hat es bis heute nicht geschafft, die Bedingungen für die Umsetzung des neuen Paragrafen festzulegen.

Christina Berndt

Monatelang hatten die Politiker mit sich und miteinander gerungen. Frei vom Fraktionszwang durften sie schließlich entscheiden, ob sie die Präimplantationsdiagnostik (PID) an künstlich gezeugten Embryonen erlauben wollten. Vor genau einem Jahr, am 7. Juli 2011, entschied sich der Bundestag schließlich für ein Gesetz, das die PID grundsätzlich verbietet, aber unter Auflagen straffrei lässt. Während Behindertenverbände die Entscheidung als Weg zur Selektion kritisierten, freuten sich viele Paare. Doch sie haben sich im wahrsten Sinne des Wortes zu früh gefreut.

Mit dem Gesetz sollte es Menschen eigentlich offenstehen, eine gravierende Erbkrankheit bei ihrem Nachwuchs zu verhindern; für andere, bei denen es aufgrund genetischer Fehler immer wieder zu Fehlgeburten kam, sollte eine erfolgreiche Schwangerschaft möglich werden. Denn mittels PID können Genetiker herausfinden, welche Embryonen frei sind von Krankheitsgenen ihrer Eltern und welche überhaupt eine Chance haben, zu einem Baby heranzuwachsen. Davon wurde bisher allerdings nicht viel Wirklichkeit.

Zwar setzte der Bundespräsident bald seine Unterschrift unter das PID-Gesetz; das Gesundheitsministerium aber hat es bis heute nicht geschafft, die Bedingungen für die Umsetzung des neuen Paragrafen festzulegen - etwa die geforderten Ethikkommissionen einzusetzen und Lizenzverträge an Kliniken zu vergeben. Somit fehlt eine gültige Verordnung.

"Die Patienten leiden, weil wir nun ein Gesetz haben, das nicht anwendbar ist", ärgert sich der Freiburger Reproduktionsmediziner Franz Geisthövel. "Ich halte das für nicht akzeptabel." Die meisten seiner Kollegen wagten es nicht, Patienten ihre Hilfe anzubieten. "Wir können die Paare nur, wie in früheren Zeiten, ins Ausland verweisen oder ihnen raten zu warten", bestätigt Ulrich Hilland, Vorstand des Bundesverbands reproduktionsmedizinischer Zentren. "Für die Paare ist das allerdings mehr als enttäuschend." Denn die Chancen auf eine künstliche Befruchtung schwinden mit jedem Monat, in dem die Frau älter wird.

Doch laut Gesundheitsministerium werden sich die Paare noch eine Weile gedulden müssen. Anfang 2013 werde es eine Rechtsverordnung geben, sagt die Parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP), die das PID-Gesetz federführend betreut. "Der Prozess ist recht komplex", sagt Ministeriumssprecher Oliver Ewald. "Aber gerade bei solchen ethischen Fragestellungen will gut Ding eben Weile haben." Ohne die Verordnung sei die PID jedenfalls erst einmal verboten, betonen Gesundheits- und Justizministerium unisono.

Das aber sehen Juristen anders. "Das ist die schlechteste Ausrede, die ich je von einem säumigen Verordnungsgeber gehört habe", sagt die Kieler Strafrechtsprofessorin Monika Frommel. Solange die Rechtsverordnung nicht erlassen sei, sei die PID auch ohne das Votum einer Ethikkommission erlaubt. Denn die im neuen Gesetz verlangte Arbeit einer Ethikkommission müsse erst präzise bestimmt werden, um juristisch relevant zu sein. "Sonst wäre es so, als würde man falsches Parken verbieten, aber nicht klarstellen, wo man parken darf und wo nicht", sagt Frommel. "Solange Verbote nicht ausgewiesen sind, kann man auch keinen Strafzettel bekommen." Die Strafrechtlerin ermutigt Ärzte daher, die PID durchzuführen.

Sie war es auch, die mit ihrer juristischen Expertise hinter dem Berliner Reproduktionsmediziner Matthias Bloechle stand. Dieser hatte sich selbst angezeigt, nachdem er Paaren mittels PID zu Nachwuchs verholfen hatte. Viele Fachleute dachten bis dahin, das verstoße gegen das Embryonenschutzgesetz. Doch Frommel wusste es besser. Der Bundesgerichtshof sprach Bloechle im Juli 2010 frei, weil die von ihm verwendete Technik nicht verboten sei. Bis die Rechtsverordnung erlassen ist, gilt die vom obersten deutschen Gericht klar gestellte Rechtslage in Frommels Augen weiter.

Matthias Bloechle setzt seine Behandlungen denn auch fort: "Ich finde es unzumutbar, die Patienten warten zu lassen", sagt er. Auch sein Freiburger Kollege Geisthövel will nicht mehr lange warten. Dass die Politik jetzt so lange zum Regeln der Feinheiten braucht, ist Bloechles Ansicht nach unnötig. "Es ist bedauerlich, dass man den betroffenen Paaren so wenig Verantwortungsbewusstsein zugebilligt hat und nun meint, alles von oben regeln zu müssen", sagt er. Den Patienten gehe es ja nicht darum, Kinder mit langen Beinen oder blauen Augen auszuwählen. Sie seien sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst.

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