Präimplantationsdiagnostik:Bundeskabinett verabschiedet PID-Verordnung

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Eltern können in Zukunft Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung testen lassen, bevor sie in den Mutterleib eingesetzt werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Allerdings müssen strenge Bedingungen erfüllt sein. Auch ist die Zustimmung einer Ethikkommission notwendig. Nun muss der Bundesrat dem neuen Gesetz noch zustimmen.

Eltern dürfen in Zukunft unter bestimmten Bedingungen künftig Gentests an Embryonen veranlassen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Damit wird das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) auf den Weg gebracht, das der Bundestag bereits im Juli 2011 beschlossen hatte. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Gentests tatsächlich vorgenommen werden dürfen.

Paare dürfen Embryonen dann nach einer künstlichen Befruchtung in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen auf Gendefekte testen lassen, bevor sie in den Mutterleib eingesetzt werden. Der Gentest ist in Fällen zulässig, in denen eine Tot- oder Fehlgeburt droht oder ein oder beide Elternteile ein hohes genetisches Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen. Weisen die Tests darauf hin, dass ein Embryo davon betroffen ist, kann er vernichtet werden.

Bevor eine PID vorgenommen werden darf, muss eine Ethikkommission zustimmen. Diese unabhängigen Gremien sollen von den Ländern eingerichtet werden. Auch darf nur an speziellen Zentren getestet werden, deren Zahl jedoch nicht begrenzt ist, und über deren Zulassung die Länderbehörden entscheiden sollen.

Die Verordnung, die im Bundesgesundheitsministerium formuliert wurde, war in den vergangenen Tagen heftiger Kritik ausgesetzt. Gleich mehrere Ministerpräsidenten haben Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgeworfen, die Verordnung gehe über die Grenzen des Gesetzes hinaus, berichtete die Rheinische Post. Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU) hatte kritisiert, das Ministerium wünschte "offensichtlich keine engere Eingrenzung und auch keine Kontrolle", berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Eine Vielzahl von Ethikkommissionen könne außerdem zu PID-Tourismus führen, bei dem Eltern sich das Zentrum mit den lockersten Vorschriften heraussuchen, sagte der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer der Süddeutschen Zeitung.

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Schließlich ließe sich die Berufung der Mitglieder der Ethikkommissionen zeitlich befristen. Und die Zahl der Zentren könnte durch die Länder begrenzt werden. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) sagte, dass es nun Rechtssicherheit für Betroffene gebe. "Niemand sollte versuchen, über medialen Druck Änderungen zu erzwingen, die der Gesetzgeber so nicht gewollt hat", sagte sie.

© dpa/dapd/mcs - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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